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Peticija nebuvo patenkinta
Tai internetinė peticija des Deutschen Bundestags .
Peticija adresuojama: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, § 174c Strafgesetzbuch (StGB) dergestalt neu zu fassen, dass sexueller Missbrauch von Menschen, gleich welchen Alters, unter Missbrauch einer besonderen amtsbezogenen Abhängigkeits- bzw. Vertrauensstellung strafbar ist, d. h. insbesondere alle Berufsgeheimnisträger umfasst.
Priežastis
Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses nach § 174c StGB sanktioniert ausschließlich sexuelle Handlungen, die im Rahmen eines qualifizierten Behandlungs(!)verhältnisses zwischen Ärztin bzw. Arzt und Patientin bzw. Patient, vorgenommen werden. Bis 2004 unterfielen dem Tatbestand nur sexuelle Handlungen mit Patienten einer Psychotherapie und mit psychisch oder seelisch kranken Patientinnen bzw. Patienten, zum Beispiel im Rahmen einer ärztlichen Therapie. Seitdem unterfallen auch sexuelle Handlungen mit körperlich kranken Patientinnen bzw. Patienten dem Tatbestand. Die Bundesärztekammer und die Landesärztekammern sowie der Berufsverband deutscher Psychologinnen und Psychologen heben hervor, dass dies auch bei Zustimmung des Patienten der Fall ist.Das bedeutet jedoch noch nicht einmal, dass jede sexuelle Handlung innerhalb eines Behandlungsverhältnisses automatisch als Sexueller Missbrauch gewertet wird. Nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs ist relevant, ob die Autoritäts- oder Vertrauensstellung in einem Behandlungsverhältnis von dem Behandelnden dazu ausgenutzt wird, um sexuelle Handlungen vorzunehmen.Der Bundesgerichtshof hatte 2016 einen Arzt freigesprochen, der sexuelle Beziehungen zu einer Patientin hatte. Die Patientin war bereits zuvor privat mit dem Arzt bekannt und war sowohl die Behandlung als auch die sexuellen Handlungen mit dem Ziel eingegangen Zugang zu verschreibungspflichtigen Medikamenten zu erhalten. Damit ist implizit z.B. bestimmten Personengruppen durch Nichtahndung ihrer Übergriffe gegenüber erwachsenen Klientinnen oder Ratsuchenden ein strafrechtlicher Freibrief erteilt. Lehrerinnen müssen strafrechtlich wie Priesterinnen daran gehindert werden, auch mit Erwachsenen innerhalb eines konkreten Abhängigkeitsverhältnisses diese zu sex. Handlungen zu veranlassen oder an sich selber vorzunehmen, z.B. bei einem Priester im Rahmen eines Beichtgespräches. Derzeit ist so etwas nicht sanktionsbewehrt.
Nuoroda į peticiją
Nuplėšiamas lapelis su QR kodu
parsisiųsti (PDF)Informacija apie peticiją
Peticija prasidėjo:
2018-03-24
Peticija baigiasi:
2018-05-07
Regione:
Vokietija
tema:
žinios
-
Pet 4-19-07-4512-005998 Straftaten gegen die sexuelle
Selbstbestimmung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, § 174c Strafgesetzbuch dergestalt neu zu fassen, dass
sexueller Missbrauch von Menschen, gleich welchen Alters, unter Missbrauch einer
besonderen amtsbezogenen Abhängigkeits- bzw. Vertrauensstellung strafbar sein
soll.
Zur Begründung der Petition wird insbesondere ausgeführt, dass § 174c
Strafgesetzbuch (StGB) (sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines
Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses) ausschließlich sexuelle
Handlungen, die... toliau
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