Regione: Germania

Straßenpersonenverkehr - Keine Erhebung der PKW-Maut über digitale Datenerhebung, sondern per Vignette

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
211 Supporto 211 in Germania

La petizione è stata respinta

211 Supporto 211 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2014
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, … dass die PKW-Maut nicht durch Kennzeichenscanner und digitale Datenerhebung erfasst wird. Die Erhebung der Mautgebühren kann über Klebevignetten/Papiervignetten erfolgen, wie es in anderen europäischen Ländern der Fall ist.

Motivazioni:

Die Erhebungsmethode mittels Kennzeichenscanner widerspricht § 3a BDSG (Bundesdatenschutzgesetz). Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten [...] sind an dem Ziel so auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Die Erhebung der Kennzeichen stellt eine Erhebung personenbezogener Daten dar, die vermeidbar ist.Zudem stellt die Datenerhebung eine Verletzung des § 13 Abs. 1 BDSG dar, da die Erhebung nicht zur Erfüllung der Aufgaben der verantwortlichen Stelle erforderlich ist. Es kann hier auch nicht mit § 13 Abs. 2 Nr. 1-9 BDSG argumentiert werden, da es keine zwingende Erfordernis gibt, die Betroffenen nicht im Sinne des § 4a Abs. 3 BDSG eingewilligt haben, dies nicht zum Schutz lebenswichtiger Interessen der Betroffenen oder Dritter erforderlich ist, es sich nicht um Daten handelt, welche die Betroffenen offenkundig öffentlich gemacht haben (weil Fahrer und Halter des Fahrzeuges nicht identisch sein müssen), keine Abwehr im Sinne einer öffentlichen Gefahr, noch einer Wahrung erheblicher Belange des Gemeinwohls zwingend erforderlich ist. Auch können weder Gründe zur Gesundheitsvorsorge, Durchführung wissenschaftlicher Forschung oder Krisenbewältigung bzw. Konfliktverhinderung herangezogen werden.Die Bezahlung über eine Klebevignette/Papiervignette ist datenschutzrechtlich unbedenklich. Der Schutz der StraßennutzerInnen vor einem Missbrauch unnötig erhobener Daten, ist nicht gewährleistet. Auch nicht durch die "hohen Standards" diesbezüglich in Deutschland. Die Verarbeitung dieser Daten durch ein privates Unternehmen ist datenschutzrechtlich abzulehnen, da mit diesen Daten Wegeprofile für einzelne Autos/Personen erstellt werden können. Die freiheitlich Grundordnung in Deutschland würde dadurch unterwandert.

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Novità

  • Pet 1-18-12-9204-014347

    Straßenpersonenverkehr
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.03.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die Pkw-Maut nicht durch elektronische Überwachung
    zu erheben, sondern eine Vignette einzuführen.
    Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
    veröffentlicht wurde, liegen 211 Mitzeichnungen und 74 Diskussionsbeiträge sowie
    weitere sachgleiche Eingaben vor, die gemeinsam einer parlamentarischen Prüfung
    unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle angeführten
    Gesichtspunkte einzeln... avanti

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