Straßenpersonenverkehr - Personenbeförderungsschein als fälschungssicheres Dokument

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

75 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

75 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...Personenbeförderungsscheine umgehend in ein fälschungssicheres Dokument umzuwandeln!

Begründung

  1. die sich fortlaufend im Taxigewerbe im Umlauf befindenden gefälschten Personenbeförderungsscheine - kurz "P-Schein" führen zu einem verzerrten Wettebewerb.2. die Sicherheit der Fahrgäste ist nicht gewährleistet - Fahrer mit gefälschten P-Scheinen legen den Aufsichtsbehörden weder ein Führungszeugnis noch ein ärztliches Attest vor.3. die Qualität der Dienstleistung wird durch Taxifahrer, welche keine Ortskundeprüfung abgelegt haben, enorm geschwächt.Vielen Dank!Mit freundlichen GrüssenThea Stamer

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 16.07.2012
Sammlung endet: 28.08.2012
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 1-17-12-9204-038725Straßenpersonenverkehr
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.09.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition soll erreicht werden, dass der Personenbeförderungsschein in ein
    fälschungssicheres Dokument umgewandelt wird.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass im
    Taxigewerbe fortlaufend gefälschte Personenenbeförderungsscheine, kurz
    P-Scheine, im Umlauf seien, die den Wettbewerb verzerren würden. Zudem sei die
    Sicherheit der Fahrgäste nicht gewährleistet, da die Fahrer mit gefälschten
    P-Scheinen den jeweiligen Aufsichtsbehörden weder ein Führungszeugnis noch ein
    ärztliches Attest vorlegen würden. Weiterhin würde die Qualität der Dienstleistung
    durch Taxifahrer, die keine Ortskundeprüfung abgelegt hätten, geschwächt.
    Hinsichtlich des weiteren Vorbringens wird auf die eingereichten Unterlagen
    verwiesen.
    Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages eingestellt
    wurde, liegen dem Petitionsausschuss 75 Mitzeichnungen und 4 Diskussionsbeiträge
    vor.
    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
    zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:
    Der Ausschuss stellt fest, dass die mit der Petition geforderte Einführung eines
    fälschungssicheren Dokumentes für den Führerschein zur Fahrgastbeförderung
    (Anlage 8 Muster 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung) sowohl für die Verwaltung als
    auch für die Inhaber einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung eine Erhöhung der

    Kosten für den Erwerb und die Verlängerung dieser Fahrerlaubnis bedeuten würde.
    Aus diesem Grund sollten in der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nur dann
    fälschungserschwerende Merkmale aufgenommen werden, wenn dies insbesondere
    aus Gründen der Kriminalitätsbekämpfung oder der Verkehrssicherheit unbedingt
    erforderlich erscheint.
    Bislang sind weder die für die Durchführung der fahrerlaubnisrechtlichen Regelungen
    zuständigen Länder noch andere Stellen mit einem entsprechenden Anliegen an das
    Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung herangetreten, sodass
    derzeit keine Veranlassung gesehen wird, eine solch kostenintensive und belastende
    Maßnahme zu ergreifen.
    Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss derzeit keinen
    parlamentarischen Handlungsbedarf zu erkennen.
    Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
    dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)

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