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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass beim Bilden einer Rettungsgasse auf Autobahnen generell dafür auf die Standspur ausgewichen werden darf. Rettungsfahrzeuge sollen generell die Rettungsgasse verwenden.
Perustelut
Derzeit darf zur Bildung einer Rettungsgasse die Standspur nur im Ausnahmefall befahren werden und selbst dann haftet der Fahrzeugführer des spurwechselnden Fahrzeugs alleinig, falls Rettungsfahrzeuge die Standspur verwenden sollten und es zur Kollision kommt.Viele Fahrzeuge sind so breit, dass sie nur dann eine Rettungsgasse effektiv bilden können, wenn der Standstreifen ohne Probleme oder Repressalien befahren werden darf.
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 17.6.2021
Väittely
Besonders bei nur 2 Spuren pro Fahrtrichtung ist es nötig, den Seitenstreifen zur Hilfe zu nehmen, um ausreichend Platz für breite Einsatzfahrzeuge (bis zu 2,55 m) zu machen. Rettungsgasse-Abbildungen sind meist nicht maßstabsgetreu und somit unrealistisch! Zumindest eine klare Priorität muss kommuniziert werden, etwa "Rettungsgasse bilden, aber auch mit Durchfahrt von Helfern auf dem Seitenstreifen rechnen".
Ei vielä väitteitä vastaan