Straßenverkehrs-Ordnung - Ausweichmöglichkeit auf die Standspur beim Bilden einer Rettungsgasse auf Autobahnen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
53 Unterstützende 53 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

53 Unterstützende 53 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass beim Bilden einer Rettungsgasse auf Autobahnen generell dafür auf die Standspur ausgewichen werden darf. Rettungsfahrzeuge sollen generell die Rettungsgasse verwenden.

Begründung

Derzeit darf zur Bildung einer Rettungsgasse die Standspur nur im Ausnahmefall befahren werden und selbst dann haftet der Fahrzeugführer des spurwechselnden Fahrzeugs alleinig, falls Rettungsfahrzeuge die Standspur verwenden sollten und es zur Kollision kommt.Viele Fahrzeuge sind so breit, dass sie nur dann eine Rettungsgasse effektiv bilden können, wenn der Standstreifen ohne Probleme oder Repressalien befahren werden darf.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

Besonders bei nur 2 Spuren pro Fahrtrichtung ist es nötig, den Seitenstreifen zur Hilfe zu nehmen, um ausreichend Platz für breite Einsatzfahrzeuge (bis zu 2,55 m) zu machen. Rettungsgasse-Abbildungen sind meist nicht maßstabsgetreu und somit unrealistisch! Zumindest eine klare Priorität muss kommuniziert werden, etwa "Rettungsgasse bilden, aber auch mit Durchfahrt von Helfern auf dem Seitenstreifen rechnen".

Noch kein CONTRA Argument.

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