36 Podpisy
Petycja została odrzucona.
To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .
Petycja skierowana jest do: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, ein neues Verkehrszeichen einzuführen. Dieses soll die Bildung der Rettungsgasse aufzeigen, als Achtungszeichen definiert sein und die Verwendung insbesondere auf Verkehrsleitsystemen und an Stauschwerpunkten angebracht werden.
Uzasadnienie
In Deutschland gibt es immer wieder den Fall, dass von Autofahrern keine oder eine unzureichende Rettungsgasse gebildet wird. Dies behindert die Einsatzkräfte bei der Anfahrt zum Unfallort und kann Menschenleben gefährden. Aktuelle Kontrollen wie am 24.11.17 bei Frankenthal können dies nur unzureichend lösen.Einigen Autofahrer haben zu Protokoll gegeben, noch nichts von einer Rettungsgasse gehört zu haben oder bildeten diese falsch.
Link do petycji
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Ruszyła petycja:
27.11.2017
Petycja się kończy:
10.01.2018
Region:
Niemcy
Kategoria:
Aktualności
-
Pet 1-19-12-9213-001443 Straßenverkehrs-Ordnung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.02.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird vorgeschlagen, ein neues Gefahrzeichen im Straßenverkehr
einzuführen, auf dem dargestellt ist, wie die sogenannte Rettungsgasse
vorschriftsmäßig zu bilden ist. Das Verkehrszeichen soll insbesondere an
Verkehrsleitsystemen und an Stauschwerpunkten angebracht werden.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 36 Mitzeichnungen und 22 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen
Gesichtspunkte... dalej
Debata
Das Schild gibt es schon. Es findet bereits mehrfach auf Autobahnen Verwendung: Nur leider ist es so oft zu sehen, dass es aufgrund der Gewohnheit eher ignoriert als befolgt wird: Zeichen 124. Es warnt in erster Linie vor den Gefahren eines Rückstaus. Dient aber nicht nur einer freundlichen Information, sondern ordnet auch an(!) entsprechend zu reagieren. Und in §11 der StVO ist ganz klar geregelt, wie inner- und außerorts auf die 'besondere Verkehrslage' - eben stockenden Verkehr - zu reagieren ist. Also braucht es eher Kontrollen / Strafen, sollte gegen bestehende Regeln verstoßen werden.