Περιοχή: Γερμανία

Straßenverkehrs-Ordnung - Einführung von Ampelzeichen für Fußgänger/Fahrradfahrer zur Straßenüberquerung auch bei "Rot" (bei Ausschluss von Eigen- und Fremdgefährdung)

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

32 Υπογραφές

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

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Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2016
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Η αναφορά απευθύνεται σε: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird die Einführung von Ampelzeichen, die es Fußgängern und Fahrradfahrern gestatten, auch bei "Rot" eine Straße zu überqueren, wenn eine Eigengefährdung oder die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer nahezu auszuschließen ist.

Αιτιολόγηση

Es gibt Kreuzungen und Einmündungen, die es notwendig machen, eine Ampel für motorisierte Fahrzeuge vorzuhalten, während es für Fußgänger und Radfahrer eine unnötige Ampel darstellt. Beispiel: Eine Tempo 30 Anwohnerstraße (welche auch eine Einbahnstraße ist) führt auf eine belebte Straße. Die Menge an Autos, welche von der Einbahnstraße auf die belebte Straße fahren, ist gering. Allerdings ist es wegen der Verkehrssicherheit auf der großen Straße notwendig, dort eine Ampel zu haben, um das Einbiegen aus der Anwohnerstraße in die große Straße zu regeln. Als Fußgänger muss man allerdings jede Rot-Phase beim Überqueren der Anwohnerstraße abwarten, auch wenn aus dieser Anwohnerstraße keine Autos kommen.Eine Gefährdung kann man fast komplett ausschließen. Die Fahrzeuge kommen nur aus einer Richtung (Einbahnstraße) und mit niedriger Geschwindigkeit (Tempo 30). Somit ist die Akzeptanz und Nachvollziehbarkeit des Wartens vor einer roten Ampel für Fußgänger extrem gering und wird oft nicht beachtet.Es wäre hier meiner Meinung nach sinnvoll, eine Regelung in die StVo aufzunehmen, die es Kommunen erlaubt, an diesen Stellen das Überqueren von Straßen für Fußgängern und Radfahrern zu erlauben. Ermöglicht werden könnte dies z. B. durch einer Gelb-Schaltung der Ampel. Das heißt die vormals rote Ampel wird durch ein gelbes Ampelsignal ersetzt. Durch die Gelb-Schaltung wird es dem Fußgänger grundsätzlich erlaubt, die Straße zu überqueren. Allerdings muss er sich vorher vergewissern, ob ein Fahrzeug kommt und diesem Fahrzeug Vorfahrt gewähren. Somit wäre das bisher verbotene Überqueren der Straße bei Rot in Zukunft unter Gelb erlaubt.Die Kommunen sollen dabei selbstständig entscheiden, wo der Einsatz dieser gelben Ampeln Sinn macht oder nicht. Der Bundestag soll nur die Änderung in der StVO beschließen und diese Änderung ermöglichen.

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Στοιχεία για το ψήφισμα

Η αναφορά ξεκίνησε: 21/06/2016
Η αναφορά τελειώνει: 08/08/2016
Περιοχή: Γερμανία
Κατηγορία:

Νέα

  • Pet 1-18-12-9213-033456

    Straßenverkehrs-Ordnung


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass Fußgänger und Fahrradfahrer auch bei Rot
    Straßen überqueren dürfen, bei denen eine Verkehrsgefährdung ausgeschlossen ist.
    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 32 Mitzeichnungen und 20 Diskussionsbeiträge vor.
    Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
    Einzelnen eingegangen werden... παρακάτω

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