49 Paraksti
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Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,
Lūgumraksts adresēts: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass akustische Signale der Zentralverriegelung bei Ver- und Endriegelung eines Fahrzeugs durch eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung verboten werden.
Pamatojums
Nach § 16 StVO gilt:(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben, 1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Absatz 5) oder 2. wer sich oder Andere gefährdet sieht.Nach § 49 StVO stellt die missbräuchliche Benutzung des Schallzeichens eine Ordnungswidrigkeit dar, dielt. Bundeseinheitlichem Tatbestandskatalog (Kraftfahrt-Bundesamt) mit 5 Euro zu ahnden ist (TBNR 116000), bei Belästigung mit 10 Euro (TBNR 116100).In unserer stark vom Straßenverkehr geprägten Gesellschaft suggeriert das Ertönen eines Hupsignals automatisch das Vorhandensein einer unmittelbaren Gefahr. Bei Personen in der unmittelbaren Umgebung eines Fahrzeugs, das beim Ver- bzw. Entriegeln ein Hupsignal erzeugt (Fußgänger, Radfahrer) kann dies zu nicht vorhersehbaren Schreckreaktionen führen, die vermeidbar sind.Das Ver- bzw. Entriegeln eines Fahrzeugs stellt keinerlei Gefahr dar und muss deshalb nicht mit dem hierfür vorgesehenem Schallzeichen angezeigt werden, zumal davon auszugehen ist, dass wer ein Fahrzeug ver- bzw. entriegelt, nicht blind ist. Somit ist ein Leuchtzeichen (Blinker) vollkommen ausreichend.
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Sākās petīcija:
09.08.2016
Petīcija beidzas:
20.09.2016
Reģions:
Vācija
Kategorija:
Jaunumi
-
Pet 1-18-12-9213-035329 Straßenverkehrs-Ordnung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.07.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass akustische Signale der Zentralverriegelung bei
Ver- und Entriegelung eines Fahrzeugs durch eine Änderung der Straßenverkehrs-
Ordnung verboten werden.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 49 Mitzeichnungen und 23 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen... vairāk
Debates
Pagaidām nav PRET argumentu.