Region: Germany

Straßenverkehrsordnung - Änderung von § 8 der Straßenverkehrsordnung im Hinblick auf die Vorfahrt "rechts vor links"

Petitioner not public
Petition is directed to
Deutschen Bundestag
19 supporters 19 in Germany

The petition is denied.

19 supporters 19 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2015
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen die Regel "rechts vor links" (§ 8 StVO) zu ändern und nur auf Kreuzungen anzuwenden, d.h. ausschließlich rechts einmündende Straßen haben ohne anderslautende Beschilderung keinen Vorrang mehr und würden wie Feld- oder Waldwege behandelt.

Reason

Vor allem in Wohngegenden kommt es vor, dass in eine Ringstraße viele kleinere Straßen einmünden bzw. abzweigen. Hier wird die "Rechts vor links" Regel mit mindestens zwei Straßenschildern geändert um in der Regel der Ringstraße die Vorfahrt zu geben.Dies hätte folgende Vorteile:1. Schilder, die die Standardregelung ändern wären überflüssig.2. Der Verkehr würde ohne Beschilderung besser fließen, da nur noch derjenige aus der einmündenden Straße abbremsen müsste.3. Die Lärmbelastung und die Umweltbelastung durch häufiges Bremsen und Beschleunigen würde sinken.

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News

  • Pet 1-18-12-9213-023541Straßenverkehrs-Ordnung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 23.06.2016 abschließend beraten und

    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die Rechts-vor-Links-Regelung nur auf Kreuzungen

    anzuwenden.

    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe

    liegen dem Petitionsausschuss 19 Mitzeichnungen und 20 Diskussionsbeiträge vor.

    Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen

    Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.

    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass... further

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