Bölge : Almanya

Straßenverkehrsordnung - Ahndung des Nichtbeachtens des Rechtsfahrgebots

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Deutschen Bundestag
520 Destekleyici 520 İçinde Almanya

Dilekçe reddedildi

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  1. Başladı 2012
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Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.

Der Bundestag möge im Zuge der Neuregelung des Punktesystems im Verkehrszentralregister Flensburg durch Beschluss sicherstellen, dass ein Dauermittelspurschleichen, mit anderen Worten das ?grundlose Dauerlinks fahren?, (nicht beachten des Rechtsfahrgebots) auf Autobahnen oder mehrspurigen Landstraßen ebenfalls mit mindestens einem Punkt im neuen Punktesystems geahndet wird.

Gerekçe

Durch dauerhaftes Verwenden einer anderen als des zu jedem Zeitpunkt möglichen äußerst rechten Fahrstreifens stellt ein grundloses Blockieren der anderen, rechteren Fahrspuren dar. Dieses Verhalten schränkt zum einen den Verkehrsfluss ein und verursacht, durch das bestehende Rechtsüberholverbot, unnötige Staus. Durch eine Reduzierung dieser daraus resultierenden Verkehrsstaus ließen sich schwere Unfälle, durch etwaiges Auffahren auf das Stauende, verhindern. Eine weitere Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer besteht auch dahingehend, dass durch das Mittelspur - schleichen mehr und öfter Autofahrer zur Nutzung der, bei drei - spurigen Autobahnen äußerst linken Spur genötigt werden. Durch unachtsames Ausscheren des Überholenden werden schnellere Fahrzeuge nicht nur ausgebremst, sondern auch alle Beteiligten erheblich und unnötig gefährdet. Dadurch trägt das nicht beachten des Rechtsfahrgebots auf Autobahnen und mehrspurigen Landstraßen zur indirekten Gefährdung des Verkehrs bei und sollte, der Argumentation von Herrn Ramsauer folgend, ebenfalls ?bepunktet? werden.

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Haberler

  • Pet 1-17-12-9213-036331Straßenverkehrs-Ordnung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, dass im Zuge der Neuregelung des Punktesystems im
    Verkehrszentralregister Flensburg das Nichtbeachten des Rechtsfahrgebotes
    weiterhin mit mindestens einem Punkt geahndet wird.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen ausgeführt, dass dauerhaftes Linksfahren
    bzw. das Missachten des Rechtsfahrgebotes den Verkehrsfluss einschränke. Zudem
    würden so aufgrund des Rechtsüberholverbots unnötige Staus provoziert. Eine
    weitere Verkehrsgefährdung entstünde, da „Mittelspurschleicher“ andere Autofahrer
    immer... daha ileri

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