Straßenverkehrsordnung - Ermöglichen gefahrlosen Überholens außerorts durch Nutzung von Haltebuchten (Erweiterung des § 7 StVO)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
54 Unterstützende 54 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

54 Unterstützende 54 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, § 7 StVO um folgenden Artikel zu erweitern: "Auf Straßen außerorts mit nur einer Fahrbahn pro Fahrtrichtung sollen Fahrzeuge, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit erheblich und nicht nur kurzfristig unterschreiten ohne, dass dies aus Gründen der Witterung, der Verkehrslage oder aus sonstigen triftigen Gründen nötig ist, an geeigneter Stelle nachfolgendem Verkehr das gefahrenlose Passieren ermöglichen."

Begründung

Gerade auf vielbefahrenen Bundesstraßen kommt es immer wieder zu erheblichen Belästigungen durch sehr langsam fahrende Fahrzeuge, die oft Autoschlangen mit mehreren dutzend Fahrzeugen hinter sich herziehen. Obwohl in anderen Ländern selbstverständlich, geschieht es in Deutschland leider nur äußerst selten, dass diese Fahrer von sich aus den nachfolgenden Verkehr z. B. an Haltebuchten passieren lassen. Könnte man sich darauf verlassen, dass ein erheblich langsamer fahrendes Fahrzeug in Kürze das gefahrlose Überholen ermöglichen wird, würde dies die Zahl riskanter Überholmanöver (und somit auch die Zahl schwerer Verkehrsunfälle) erheblich mindern. Natürlich ist es nicht Ansinnen des Petenten, Lastkraftwagen mit einer zul. Höchstgeschwindigkeit von 80km/h zum ständigen Ausscheren zu zwingen, doch dürfte sich der Zeitverlust für ein landwirtschaftliches Fahrzeug mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 35km/h doch sehr in Grenzen halten. Als "erhebliche Unterschreitung" könnten 25 % der Höchstgeschwindigkeit angenommen werden. Auch soll niemand zum Schnellfahren gezwungen werden, doch wer nicht dem Verkehrsfluss entsprechend fahren kann oder will, sollte eben Platz machen.

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Neuigkeiten

  • Pet 1-18-12-9213-012138

    Straßenverkehrs-Ordnung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.10.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, in § 7 Straßenverkehrs-Ordnung eine Regelung
    aufzunehmen, wonach langsam fahrende Fahrzeuge an geeigneter Stelle anderen
    das Vorbeifahren ermöglichen sollen.
    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 54 Mitzeichnungen und 15 Diskussionsbeiträge vor.
    Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen
    Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden... weiter

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