Straßenverkehrsordnung - Ermöglichen gefahrlosen Überholens außerorts durch Nutzung von Haltebuchten (Erweiterung des § 7 StVO)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

54 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

54 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, § 7 StVO um folgenden Artikel zu erweitern: "Auf Straßen außerorts mit nur einer Fahrbahn pro Fahrtrichtung sollen Fahrzeuge, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit erheblich und nicht nur kurzfristig unterschreiten ohne, dass dies aus Gründen der Witterung, der Verkehrslage oder aus sonstigen triftigen Gründen nötig ist, an geeigneter Stelle nachfolgendem Verkehr das gefahrenlose Passieren ermöglichen."

Begründung

Gerade auf vielbefahrenen Bundesstraßen kommt es immer wieder zu erheblichen Belästigungen durch sehr langsam fahrende Fahrzeuge, die oft Autoschlangen mit mehreren dutzend Fahrzeugen hinter sich herziehen. Obwohl in anderen Ländern selbstverständlich, geschieht es in Deutschland leider nur äußerst selten, dass diese Fahrer von sich aus den nachfolgenden Verkehr z. B. an Haltebuchten passieren lassen. Könnte man sich darauf verlassen, dass ein erheblich langsamer fahrendes Fahrzeug in Kürze das gefahrlose Überholen ermöglichen wird, würde dies die Zahl riskanter Überholmanöver (und somit auch die Zahl schwerer Verkehrsunfälle) erheblich mindern. Natürlich ist es nicht Ansinnen des Petenten, Lastkraftwagen mit einer zul. Höchstgeschwindigkeit von 80km/h zum ständigen Ausscheren zu zwingen, doch dürfte sich der Zeitverlust für ein landwirtschaftliches Fahrzeug mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 35km/h doch sehr in Grenzen halten. Als "erhebliche Unterschreitung" könnten 25 % der Höchstgeschwindigkeit angenommen werden. Auch soll niemand zum Schnellfahren gezwungen werden, doch wer nicht dem Verkehrsfluss entsprechend fahren kann oder will, sollte eben Platz machen.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 11.08.2014
Sammlung endet: 23.09.2014
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 1-18-12-9213-012138

    Straßenverkehrs-Ordnung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.10.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, in § 7 Straßenverkehrs-Ordnung eine Regelung
    aufzunehmen, wonach langsam fahrende Fahrzeuge an geeigneter Stelle anderen
    das Vorbeifahren ermöglichen sollen.
    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 54 Mitzeichnungen und 15 Diskussionsbeiträge vor.
    Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen
    Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass es auf
    vielbefahrenen Bundesstraßen immer wieder zu langen Autoschlangen durch sehr
    langsam fahrende Fahrzeuge komme, beispielsweise durch solche mit
    bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 35 km/h. Nur selten ließen die
    Fahrenden den nachfolgenden Verkehr, beispielsweise durch das Anfahren von
    Haltebuchten, vorbeifahren. Durch eine Regelung, die verlässlich
    Überholmöglichkeiten gewährleiste, könne die Zahl riskanter Überholmanöver und
    schwerer Verkehrsunfälle, die durch das bisherige Fahrverhalten hervorgerufen
    würden, erheblich mindern.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
    Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
    zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:

    Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die mit der Petition geforderte
    Regelung schon in § 5 Absatz 6 Satz 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) enthalten
    ist. Danach muss, wer ein langsameres Fahrzeug fährt, die Geschwindigkeit an
    geeigneter Stelle senken oder notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar
    folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist.
    Ergänzend betont der Ausschuss, dass § 1 StVO den Verkehrsteilnehmenden
    grundsätzlich eine ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme abverlangt.
    Darüber hinaus hat sich jeder Verkehrsteilnehmende so zu verhalten, dass keine
    anderen Personen geschädigt, gefährdet oder mehr als unvermeidbar, behindert
    oder belästigt werden. Zudem dürfen Kraftfahrzeuge nach § 3 Absatz 2 StVO ohne
    triftigen Grund nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.
    Der Ausschuss stellt fest, dem vorgetragenen Anliegen mit den genannten
    Regelungen in der StVO bereits vollumfänglich Rechnung getragen wird.
    Daher empfiehlt der Ausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem
    Anliegen entsprochen worden ist.Begründung (pdf)

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243 Unterschriften
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