Région: Allemagne

Straßenverkehrsordnung - Konkretisierung des Begriffs "Schrittgeschwindigkeit"

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
171 Soutien 171 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

171 Soutien 171 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2012
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... dass die StVO dahingehend ergänzt wird, dass der Begriff der Schrittgeschwindigkeit mit einer Tempoangabe von max. 5 km/h konkretisiert wird.

Raison

Ich muß leider immer wieder feststellen, heute z.B. 12x, daß in Bereichen, wo Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben ist, trotzdem um ein vielfaches schneller gefahren wird, so daß u.a. spielende Kinder und ältere Fußgänger gefährdet werden. Wenn man dann die Verkehrsteilnehmer ansprechen kann, dann bekommt man nur unverschämte Antworten, von wegen z.B. ich habe nun mal einen schnellen und langen Schritt und so darf ich dann auch fahren. Es wird zwar immer gesagt, daß ein Radfahrer dieses nicht einhalten könne, weil er dann umfalle, doch das lasse ich nicht gelten. Dann soll der eben das Rad schieben und so kann er auch keine Kinder und andere Fußgänger gefährden. Wenn eine konkrete Km-Angabe in der StVO steht, dann kann man auch die Verkehrsverstöße besser ahnden und den Anwälten ist das Argument der nicht konkret festgesetzten Km-Angabe entzogen. Es wird zwar immer auf den § 1 der StVO hingewiesen, doch auch der läßt sich in solchen Fällen leider wie Kaugummi ziehen.

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Actualités

  • Pet 1-17-12-9213-036832Straßenverkehrs-Ordnung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung dahingehend
    gefordert, dass der Begriff der Schrittgeschwindigkeit mit einer
    Geschwindigkeitsangabe von maximal fünf km/h konkretisiert wird.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass in
    Verkehrsbereichen, in denen Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben sei, um ein
    Vielfaches schneller gefahren würde. Dies gefährde u. a. spielende Kinder und ältere
    Fußgänger. Könnten Radfahrer nicht langsamer als fünf km/h fahren, ohne
    umzufallen,... plus loin

Trotz verkehrsberuhigtem Bereich mit Schrittgeschwindigkeit sollte man seine Kinder nicht auf der Strasse rumrennen lassen.Verkehrsberuhigter Bereich heisst nicht Spielplatz.Leider schon oft beobachtet dass manche Eltern glauben das wäre so.Da liegen dann Spielsachen,Fahräder,Roller auf der Strasse und man wird auch noch angemeckert wenn man es zur Seite räumt.Grundsätzlich finde ich ihre Forderung aber sinnvoll

Pas encore un argument CONTRA.

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