Alueella: Saksa

Straßenverkehrsordnung - Nutzung des Standstreifens zur Bildung einer Rettungsgasse

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Deutschen Bundestag
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  1. Aloitti 2014
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge auf eine Änderung der STVO hinwirken, insbesondere im Hinblick auf die Bildung der Rettungsgasse. Es soll ausdrücklich erlaubt sein, zum Bilden der Rettungsgasse den Standstreifen zu benutzen.

Perustelut

Nach der STVO ist es in Deutschland verboten, zum Bilden einer Rettungsgasse den Standstreifen zu benutzen. Aus diesem Grund kann die Rettungsgasse nur zwischen der äußersten linken und allen anderen Fahrspuren rechts gebildet werden. Daraus resultiert eine sehr schmale, schwer nutzbare Rettungsgasse, die insbesondere von den Großfahrzeugen der Feuerwehr nur sehr langsam befahren werden kann. Aufgrund der Breite der Fahrspuren auf deutschen Autobahnen und der erlaubten maximalen Fahrzeugbreite von Lastkraftwagen, als auch Personenkraftwagen ergibt sich eine Rettungsgasse, die unter Optimalbedingungen nur minimal größer ist als die Breite eines Feuerwehrfahrzeuges. Würden die PKW- und LKW-Fahrer, die die rechte Fahrspur befahren, auf den Standstreifen ausweichen, so könnte die dadurch frei gewordene rechte Fahrspur komplett als Rettungsgasse genutzt werden. Dadurch ist ein deutlich schnelleres Vorrücken zur Unfallstelle für die Einsatzkräfte möglich und es können wichtige Minuten, die unter Umständen Leben retten können, eingespart werden. Dementsprechend müsste eine solche Änderung auch allen Bundesbürgern kenntlich gemacht werden, damit die Rettungsgasse in Deutschland richtig funktioniert.

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Uutiset

  • Pet 1-18-12-9213-005862

    Straßenverkehrs-Ordnung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.11.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, zur Bildung einer Rettungsgasse auch den
    Standstreifen in der Straßenverkehrs-Ordnung freizugeben.
    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 176 Mitzeichnungen und sechs Diskussionsbeiträge
    vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte
    im Einzelnen eingegangen werden kann.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen... enemmän

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