Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der § 17 Abs. 2a StVO dahingehend geändert wird, dass auch Krafträder am Tag mit Tagfahrlicht fahren dürfen.
Begründung
Die sinnvolle gesetzliche Vorschrift, dass Krafträder am Tag mit Abblendlicht zu fahren haben, wird durch die Einführung des Tagfahrlichtes an den neueren PKW-Modellen ad absurdum geführt. War es seinerzeit die Bemühung des Gesetzgebers die Unfälle mit Beteiligung von Krafträdern dadurch zu reduzieren, dass diese durch die eingeschaltete Beleuchtung früher und besser zu erkennen sein sollten, so ist es heute so, dass die PKW mit Tagfahrlicht mit ihren starken LED-Leuchten jedes Kraftrad in den Schatten stellt. Dadurch ist diese gesetzliche Vorschrift aus § 17 Abs. 2a StVO eher als Nachteil für Kraftradfahrer zu sehen und müßte geändert bzw. erweitert werden. In §17 Abs. 2a StVO müßte es heißen: "Krafträder müssen auch am Tage mit Tagfahrlicht, wenn dies nicht vorhanden, mit Abblendlicht fahren."
Petition gestartet:
11.11.2008
Sammlung endet:
05.01.2009
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
am 08.06.2017
Sven Pankow Straßenverkehrsordnung Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.07.2009 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition der Bundesregierung dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung - als Material zu überweisen. Begründung Mit der öffentlichen Petition wird eine Änderung des § 17 Abs. 2 a Straßenverkehrs-
Ordnung dahingehend gefordert, dass auch Krafträder am Tag mit Tagfahrlicht
fahren dürfen.
Zu dieser öffentlichen Petition liegen dem Petitionsausschuss 81 Mitzeichnungen und
12 Diskussionsbeiträge vor.
Zur Begründung wird in der Petition im Wesentlichen ausgeführt, dass die sinnvolle
gesetzliche Vorschrift in § 17 Abs. 2 a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), wonach
Krafträder auch am Tag mit Abblendlicht fahren müssen, durch die Einführung des
Tagfahrlichtes an den neueren PKW-Modellen ad absurdum geführt werde. Während
der Gesetzgeber ursprünglich beabsichtigt habe, die Unfälle mit Beteiligung von
Krafträdern durch die infolge der eingeschalteten Beleuchtung frühere und bessere
Erkennbarkeit zu reduzieren, würden heutzutage die PKW mit Tagfahrlicht mit ihren
starken LED-Leuchten jedes Kraftrad in den Schatten stellen. Da § 17 Abs. 2 a StVO
sich somit eher als nachteilig für Kraftradfahrer erweise, sei eine entsprechende
Änderung bzw. Erweiterung dieser gesetzlichen Vorschrift erforderlich.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich unter Einbeziehung einer
Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
(BMVBS) wie folgt dar: Die Ausrüstung der Kraftfahrzeuge mit lichttechnischen Einrichtungen ist in europäi-
schen und internationalen Regelungen wie EG-Richtlinien und ECE-Regelungen
festgelegt. ECE steht für Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen
(UN ECE). In diesen Bestimmungen sind nicht nur die Beschaffenheit der Beleuch-
tungs- und Lichtsignaleinrichtungen vorgeschrieben, sondern auch deren obligatori-
sche oder fakultative Anbringung am Fahrzeug. Krafträder dürfen danach bisher nicht
mit Tagfahrleuchten ausgerüstet werden.
Die Bundesrepublik Deutschland hat bei dem zuständigen Gremium Licht und licht-
technische Einrichtungen (GRE) zur Änderung der ECE-Regelung Nr. 53 (Anbau
Licht Krad) und Nr. 87 (Tagfahrleuchten) einen Vorschlag eingereicht, der die Aus-
rüstung von Krafträdern mit Tagfahrleuchten erlaubt. Dieser wurde im Oktober 2008
akzeptiert und lag dem Weltforum für die Harmonisierung von Kraftfahrzeugen zur
Abstimmung im März 2009 vor. Nach dessen Zustimmung schließt sich das Notifizie-
rungsverfahren beim Generalsekretär der Vereinten Nationen an, so dass mit einer
zulässigen Ausrüstung mit Tagfahrleuchten voraussichtlich im Herbst 2009 gerechnet
werden kann.
Da die StVO die alternative Nutzung von Tagfahrlicht zum Abblendlicht derzeit nicht
erlaubt und mithin die Ausrüstung von Krafträdern mit Tagfahrleuchten momentan
noch nicht zulässig ist, beabsichtigt das BMVBS, eine entsprechende Änderung der
StVO vorzunehmen.
Der Petitionsausschuss begrüßt die geplante Rechtsänderung im Interesse der
Sicherheit des Straßenverkehrs.
Vor dem Hintergrund der vorstehenden Darlegungen empfiehlt der Petitionsaus-
schuss, die Petition der Bundesregierung dem BMVBS als Material zuzuleiten,
damit sie im Rahmen der beabsichtigten Änderung der StVO einbezogen werden
kann. Der Ausschuss verbindet dies mit der Bitte, ihn schriftlich bis Ende 2009 über
den Stand der Umsetzung zu unterrichten.
Entsprechend empfiehlt der Petitionsausschuss daher, die Petition der Bundesregie-
rung dem BMVBS als Material zu überweisen.