Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Führen von vierrädrigen Elektrofahrzeugen mit einer Maximalleistung von 15 kW, einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h und umfassender Sicherheitsausstattung Jugendlichen mit der Vollendung des 14. Lebensjahres unter der Bedingung einer speziellen Eignungsprüfung zu erlauben.
이유
Durch den Elektroantrieb entstünden weder Feinstaub, noch Gestank oder Lärm. Zudem würde mit einem Eignungstest, ähnlich der MPU, sichergestellt werden, dass die Jugendlichen über die Fähigkeit verfügten, ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen. Die Jugendlichen würden eine neue Art der Mobilität erleben, da sich diese vor allem im ländlichen Raum schneller bewegen könnten. Im Falle eines Unfalles würden die Jugendlichen deutlich weniger Verletzungen als mit dem Fahrrad, dem Mofa oder dem Moped aufweisen, da die vorgeschriebenen Airbags, Sicherheitsgurte und eine widerstandsfähige Karosserie schützend wirkte. Regelmäßige verpflichtende Verkehrssicherheitstrainings würden die Sicherheit kontinuierlich erhöhen.
Straßenverkehrsrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.11.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass Jugendliche mit Vollendung des
14. Lebensjahres Elektrofahrzeuge mit maximal 15 kW und mit einer
Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h fahren dürfen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 31 Mitzeichnungen und 65 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass anhand einer
speziellen Eignungsprüfung sichergestellt werden solle, dass Jugendliche ein
Fahrzeug sicher im Straßenverkehr führen könnten. Sie erlangten dadurch eine neue
Art der Mobilität, die vor allem im ländlichen Raum von Nutzen sei. Bei Unfällen seien
sie in diesen Fahrzeugen zudem besser geschützt, als bei der Nutzung von
Fahrrädern oder Mopeds. Die Verkehrssicherheit solle durch ein verpflichtendes
regelmäßiges Verkehrstraining kontinuierlich erhöht werden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass alle Fahrerlaubnisklassen
europarechtlich nach den Vorgaben der sogenannten 3. EG-Führerscheinrichtlinie
2006/126/EG harmonisiert sind. Mit dieser Richtlinie wurden die
Fahrerlaubnisklassen verbindlich für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union
einheitlich geregelt, so dass der nationale Gesetzgeber davon nicht abweichen kann.
Danach ist für Kraftwagen, zu denen auch die in der Petition angesprochenen
vierrädrigen Elektrofahrzeuge mit einer Leistung von 15 kW und der geforderten
zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gehören, eine Fahrerlaubnis der
Klasse B, wie auch für PKWs, erforderlich. Hier ist nach EU-Recht ein Mindestalter
von 18 Jahren, bzw. 17 Jahren beim Begleiteten Fahren, zwingend vorgeschrieben.
Von diesen Vorgaben kann aus Sicht des Ausschusses aus Gründen der
Verkehrssicherheit nicht abgewichen werden, so dass er sich nicht für die mit der
Petition geforderte Änderung auszusprechen vermag.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)