Straßenverkehrsrecht - Fahrerlaubnis für Elektrofahrzeuge für Jugendliche ab 14 Jahren

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
31 Unterstützende 31 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

31 Unterstützende 31 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Führen von vierrädrigen Elektrofahrzeugen mit einer Maximalleistung von 15 kW, einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h und umfassender Sicherheitsausstattung Jugendlichen mit der Vollendung des 14. Lebensjahres unter der Bedingung einer speziellen Eignungsprüfung zu erlauben.

Begründung

Durch den Elektroantrieb entstünden weder Feinstaub, noch Gestank oder Lärm. Zudem würde mit einem Eignungstest, ähnlich der MPU, sichergestellt werden, dass die Jugendlichen über die Fähigkeit verfügten, ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen. Die Jugendlichen würden eine neue Art der Mobilität erleben, da sich diese vor allem im ländlichen Raum schneller bewegen könnten. Im Falle eines Unfalles würden die Jugendlichen deutlich weniger Verletzungen als mit dem Fahrrad, dem Mofa oder dem Moped aufweisen, da die vorgeschriebenen Airbags, Sicherheitsgurte und eine widerstandsfähige Karosserie schützend wirkte. Regelmäßige verpflichtende Verkehrssicherheitstrainings würden die Sicherheit kontinuierlich erhöhen.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 1-18-12-921-007818

    Straßenverkehrsrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.11.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, dass Jugendliche mit Vollendung des
    14. Lebensjahres Elektrofahrzeuge mit maximal 15 kW und mit einer
    Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h fahren dürfen.
    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 31 Mitzeichnungen und 65 Diskussionsbeiträge vor.
    Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
    Einzelnen eingegangen werden kann.
    Zur... weiter

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