Region: Niemcy

Straßenverkehrsrecht - Reform des Straßenverkehrsrechts (Halterhaftung bei Verkehrsdelikten)

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
54 Wspierający 54 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

54 Wspierający 54 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2018
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, eine Reform im Straßenverkehrsrecht vorzunehmen, die für Verkehrsdelikte von einer Fahrerhaftung zu Halterhaftung führt. Hiermit soll dafür Sorge getragen werden, dass der Straßenverkehr sicherer, die Ahndung von Delikten günstiger für den Steuerzahler und gerechter für alle Verkehrsteilnehmer wird.

Uzasadnienie

In Deutschland gilt bei vielen Delikten im Straßenverkehr die Fahrerhaftung. Innerhalb der Europäischen Union ist die Halterhaftung der Standard. Ein Wechsel zur Halterhaftung hat viele Vorteile:Ordnungswidrigkeits- und Bußgeldverfahren werden einfacher zu bearbeiten. Langwierige Ermittlungs- und Gerichtsverfahren können vermieden werden. Es lassen sich Steuern sparen und Bürokratie abbauen. Finanziell besser gestellten ("reiche") oder ausländischen Verkehrsteilnehmern wird es erschwert, der Strafverfolgung zu entgehen. Gleiches gilt für Motorradfahrer. Es kommt zu größerer Gerechtigkeit bei der Ahndung von Straßenverkehrsdelikten.

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Aktualności

  • Pet 1-19-12-921-004629 Straßenverkehrsrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.09.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, im Straßenverkehrsrecht eine Halterhaftung
    einzuführen. Dadurch solle der Straßenverkehr sicherer, die Ahndung von Delikten
    günstiger für den Steuerzahler und gerechter für alle Verkehrsteilnehmer werden.

    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 54 Mitzeichnungen und 23 Diskussionsbeiträge vor.
    Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen
    Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden... dalej

Brak argumentu ZA.

Eine derartige Änderung würde mit dem grundsätzlich im deutschen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht verankerten, aus der Verfassung abgeleiteten Schuldprinzip (nulla poena sine culpa) brechen und wäre daher verfassungswidrig.

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