Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
folgende Punkte sollten aus Paragraph 1 des AsylbLG gestrichen werden: Abs. (1) Leistungsberechtigt nach diesem Gesetz sind Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die .... 4. eine Duldung nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes besitzen, 5. vollziehbar ausreisepflichtig sind, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist,
Begründung
Werden diese Punkte gestrichen haben abgelehnte Asylbewerber keinen Anreiz mehr in Deutschland zu bleiben und werden freiwillig das Land verlassen. Diese beiden Punkte sind der Hauptgrund für Wirtschaftsflüchtlinge sich weiterhin in Deutschland aufzuhalten und sollten daher gestrichen werden.