3 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
folgende Punkte sollten aus Paragraph 1 des AsylbLG gestrichen werden: Abs. (1) Leistungsberechtigt nach diesem Gesetz sind Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die .... 4. eine Duldung nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes besitzen, 5. vollziehbar ausreisepflichtig sind, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist,
Begründung
Werden diese Punkte gestrichen haben abgelehnte Asylbewerber keinen Anreiz mehr in Deutschland zu bleiben und werden freiwillig das Land verlassen. Diese beiden Punkte sind der Hauptgrund für Wirtschaftsflüchtlinge sich weiterhin in Deutschland aufzuhalten und sollten daher gestrichen werden.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
10.01.2017
Petition endet:
09.03.2017
Region:
Deutschland
Kategorie:
Soziales
Neuigkeiten
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Petition wurde nicht eingereicht
am 14.08.2018Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.