338 signatures
La pétition n'est pas acceptée.
Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.
La pétition est adressée à : Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…das ein generelles Alkoholverbot für den Kauf und Verzehr von allen alkoholischen Getränken bis zum 18 Lebensjahr gilt.
Raison
Zur Prävention von Alkoholabhängigkeit müsste ein generelles Verbot erwirkt werden, das es den Jugendlichen untersagt, Alkohol vor dem 18 Lebensjahr zu konsumieren. Jugendliche sind in ihrer Gesundheit zu schützen und vom Konsum von Alkohol abzuhalten.Alkohol verursacht vielerlei gesundheitliche Schäden und ein früher Einstieg in den Konsum von Alkohol sollte in jedem Fall unterbunden werden. Angesichts von vielerlei Fällen in welchem bereits Jugendliche zu viel Alkohol konsumieren ist ein generelles Alkoholverbot selbst für Bier und Wein zu erwirken. Jugendliche müssten von der Suchtgefahr geschützt werden. Den bereits in den jungen Jahren erfolgt die Sensibilisierung für Alkohol und ein Alkoholverbot würde der Prävention dienen und viele junge Menschen vom Konsum abhalten.
Lien vers la pétition
Fiche détachable avec code QR
télécharger (PDF)détails de la pétition
Pétition lancée:
23/05/2014
Fin de la pétition:
04/07/2014
Région:
Allemagne
Catégorie:
Actualités
-
Pet 3-18-17-21651-009251
Jugendschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 19.03.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Mit der Petition soll ein generelles Alkoholverbot für Jugendliche und
Heranwachsende bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erreicht werden, das sowohl
für den Kauf als auch für den Verzehr von allen alkoholischen Getränken gilt.
Es wird ausgeführt, dass Alkohol erhebliche gesundheitliche Schäden verursache.
Jugendliche müssten vor der Suchtgefahr geschützt werden. Da in vielen Fällen
Jugendliche bereits viel Alkohol konsumieren würden, müsse das Alkoholverbot auch
für... plus loin
Débat
Pas encore un argument CONTRA.