Telekommunikationsgesetz (TKG) - Sonderkündigungsrecht für Telekommunikations-Festnetzanschlüsse im Falle eines Umzuges

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
160 Ondersteunend 160 in Duitsland

De petitie is afgesloten

160 Ondersteunend 160 in Duitsland

De petitie is afgesloten

  1. Begonnen 2017
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition soll ein Sonderkündigungsrecht für Telekommunikations-Festnetzanschlüsse für den Fall eines Umzuges erreicht werden.

Reden

Wenn man umzieht, steht man oft vor dem Problem, dass ein Unternehmen noch eine Laufzeit eines Vertrages reklamiert. So besteht bei einem Festnetzvertrag eines Telekommunikationsunternehmens bislang kein Sonderkündigungsrecht, auch wenn man zu einem Lebenspartner zieht, der schon einen Vertrag bei einem anderen Anbieter hat. Das Unternehmen kann Entschädigung für den "entgangenen Gewinn" einfordern. Um die Gründung eines gemeinsamen Haushaltes zu erleichtern, sollte daher der Umstand eines Umzuges ein Sonderkündigungsrecht darstellen. Ehe und Familie stehen laut Grundgesetz unter besonderem Schutz und die Gründung eines gemeinsamen Haushaltes stellt die Grundlage einer Ehe oder Familiengründung dar und sollte daher erleichtert werden.

Link naar de petitie

Afbeelding met QR-code

Afscheurstrookje met QR-code

downloaden (PDF)

Nieuws

Im Falle eines Umzuges würde ich sogar noch weitergehen wollen und ganz allgemein einem Sonderkündigungsrecht zustimmen. Ich würde sogar so weit gehen, dass man NICHT nachweisen muss, ob am neuen Wohnsitz ein FN-Anschluss vorhanden ist, oder angemeldet wird. Den Anbieter hat, meiner Meinung nach, nicht zu interessieren, ob ich als Kunde verheiratet bin oder nicht. Das Sonderkündigungsrecht sollte für alle Gültigkeit haben.

Nog geen tegenargument.

Help mee om burgerparticipatie te vergroten. We willen je kwesties kenbaar maken en daarbij onafhankelijk blijven.

Nu ondersteunen