Telekommunikationsgesetz (TKG) - Sonderkündigungsrecht für Telekommunikations-Festnetzanschlüsse im Falle eines Umzuges

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
160 Unterstützende 160 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

160 Unterstützende 160 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition soll ein Sonderkündigungsrecht für Telekommunikations-Festnetzanschlüsse für den Fall eines Umzuges erreicht werden.

Begründung

Wenn man umzieht, steht man oft vor dem Problem, dass ein Unternehmen noch eine Laufzeit eines Vertrages reklamiert. So besteht bei einem Festnetzvertrag eines Telekommunikationsunternehmens bislang kein Sonderkündigungsrecht, auch wenn man zu einem Lebenspartner zieht, der schon einen Vertrag bei einem anderen Anbieter hat. Das Unternehmen kann Entschädigung für den "entgangenen Gewinn" einfordern. Um die Gründung eines gemeinsamen Haushaltes zu erleichtern, sollte daher der Umstand eines Umzuges ein Sonderkündigungsrecht darstellen. Ehe und Familie stehen laut Grundgesetz unter besonderem Schutz und die Gründung eines gemeinsamen Haushaltes stellt die Grundlage einer Ehe oder Familiengründung dar und sollte daher erleichtert werden.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

Im Falle eines Umzuges würde ich sogar noch weitergehen wollen und ganz allgemein einem Sonderkündigungsrecht zustimmen. Ich würde sogar so weit gehen, dass man NICHT nachweisen muss, ob am neuen Wohnsitz ein FN-Anschluss vorhanden ist, oder angemeldet wird. Den Anbieter hat, meiner Meinung nach, nicht zu interessieren, ob ich als Kunde verheiratet bin oder nicht. Das Sonderkündigungsrecht sollte für alle Gültigkeit haben.

Noch kein CONTRA Argument.

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