Telekommunikationsgesetz (TKG) - Verpflichtung aller Telefonieanbieter zur Schaffung eines kostenlos hinzubuchbaren Leistungsmerkmals (bzgl. des Schutzes vor Anrufen mit verfälschter Rufnummer)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
309 Unterstützende 309 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

309 Unterstützende 309 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass alle Telefonieanbieter verpflichtet werden neben den vorhandenen vermittlungstechnischen Leitungsmerkmalen ein weiteres zu schaffen, welches Anschlussinhaber kostenlos hinzu buchen können, um sich wirksam vor Anrufen mit verfälschter Rufnummer zu schützen.

Begründung

Eine private Telefonnummer gehört zu den personenbezogenen Daten. Sie ist somit schützenswert. Dieser Umstand wird mittlerweile massiv missbraucht von Werbetreibenden, die zur Unzeit automatische Wahlmaschinen anrufen lassen, oder auch von Kriminellen, die die 110 als Ausgangsnummer fälschen und so ältere Mitbürger versuchen, in die Falle zu locken. Der Gesetzgeber hat zwar u. a. Kaltaquise am Telefon verboten, aber jegliche Ineinflussnahme darauf unterlassen. Gefälschte Nummern können von der Bundesnetzagentur nicht verfolgt werden. Fangschaltungen lassen sich die Telefonieanbieter vergolden und ermöglichen den Einsatz auch nur für begrenzte Zeit.Zur technischen Erklärung:"CLIP -no screening-" ist das Leistungsmerkmal, das die Rufnummernverfälschung überhaupt ermöglicht."CLIR" ist das Leistungsmerkmal, dass die Rufnummer des Anrufers unterdrückt.Beide Leistungsmerkmale werden meines Wissens nach erst in der letzten Vermittlungsstelle vor dem Anschluss des Angerufenen überhaupt umgesetzt. Der Angerufene, der Opfer solcher Anrufe wird, kann sich nicht wirksam wehren, wenn er/sie nicht das Leistungsmerkmal "MCID" gebucht hat. Das ist die sprichwörtliche Fangschaltung.Es wird aus meiner Sicht zu oft gegen § 66k TKG verstoßen.Gegen Anrufe mit unterdrückter Rufnummer kann ein Angerufener sich mittlerweile schützen, indem er diese von vorneherein ablehnt. Ein Anruf mit einer gefälschten Nummer ist aber nicht erkennbar und kann auch nicht gut gefiltert werden.Hier sehe ich den Gesetzgeber in der Pflicht, die Telefonieanbieter dazu zu zwingen, eine kostenlose Möglichkeit zu schaffen, dass ein Anschlussinhaber auf einfachem Weg dauerhaft sich vor Anrufen schützen kann, die eine Rufnummernkaschierung durch "CLIP -no screening-" erfahren.

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