Regija: Ditzingen
Promet

Tempo 30 in der Höfinger Str.

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Oberbürgermeister Michael Makurath
118 95 u Ditzingen

Peticija je djelomično prihvaćena.

118 95 u Ditzingen

Peticija je djelomično prihvaćena.

  1. Pokrenut 2017
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Djelomičan uspjeh

DIE IDEE

Als Anwohner der Höfinger Str. in 71254 Ditzingen plädieren wir für eine Beruhigung des Straßenverkehrs im genannten Abschnitt mittels Einführung einer Tempo 30 Zone.

Die Installation einer Radarsäule als stützende Maßnahme soll nachgelagert zur Diskussion stehen.

DAS ZIEL

Das gesenkte Straßenverkehrstempo sorgt für mehr Ruhe und Sicherheit. Davon sollen Fuß- ,Radverkehr (Glems-Mühlen-Radweg), Schulkinder und die Anwohner profitieren.

Begründung:

DIE ARGUMENTE In erster Linie soll der durch Straßenverkehr verursachte Lärmpegel gesenkt werden, um die Wohnqualität für alle anliegenden Anwohner sowie die Aufenthaltsqualität entlang der Straße zu erhöhen. Spaziergänger und Radfahrer fühlen sich bei beruhigtem Verkehr deutlich enstpannter und sicherer. Das gilt ganz besonders für Familien mit Kindern.

FÜR RADFAHRER Im Bereich der Höfinger Str. ist die Fahrbahn durch parkende Fahrzeug verengt, dies stellt ein Sicherheitsrisiko für Zweiradfahrer dar, teilweise werden Zweiradfahrer riskant überholt zum Teil direkt am Zebrastreifen. Durch eine verringertes Verkehrstempo wäre die Straße für Zweiradfahrer sicherer.

FÜR AUTOFAHRER Wenn der Verkehr langsamer, sprich gleichmäßiger und sicherer fließt, profitieren auch die Autofahrer, insbesondere beim Ein- und Ausbiegen aus den zahlreichen Seitenparkplätze sowie aus den Ein- und Ausfahrten.

GEGEN RASER Immer wieder fahren Fahrzeug mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit entlang der auf 50 Km/h begrenzten Höfinger Str. Vor allem abends und am Wochenende, wenn das durchschnittliche Autoverkehrsaufkommen niedriger ist, missbrauchen einige Auto-/ Motorradfahrer die geradlinige Streckenführung als übermäßige Beschleunigungs- und Schnellfahrstrecke. Hier entstehen teilweise extrem hohe Lärmspitzen. Sie stören die Wohnqulität zahlreicher Anwohner besonders intensiv.

Obrazloženje

Wir bitten unsere Petition zu unterstützen um Eure / unsere Wohnqualität zu steigern (weniger Lärm & Abgase), die Sicherheit von Kindern zu erhöhen (Schulweg mit Zebrastreifen auf der Höfinger Str.) sowie den Glems-Mühlen-Ragweg sicherer zu gestalten. Durch eine Einführung der Zone 30 wird das Risiko von Verkehrsunfällen gesenkt.

hvala na podršci

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Preuzimanje (PDF)

Novosti

  • Die Rückantwort hat lange auf sich warten lassen, aber heute haben wir das Schreiben vom Bürgermeister Herrn Ulrich Bahmer erhalten.

    Inhalt des Briefs :

    "Sehr gehrte Familie X,

    vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15.01.2018.

    Zunächst bitte ich um Nachsicht, das Sie ersr jetzt Antwort erhalten.

    Ihr Anliegen, im Bereich der Höfinger Str. Tempo 30 einzuführen, haben wir geprüft. Dies ist grundsätzlich möglich.

    Wir würden nun neben den verkehrsrechtlichen Maßnahmen auch eine Information im Gemeinderat durchführen. Sollte auch hier eine Unterstützung erkennbar sein, würden wir zunächst mit Ihnen in Verbindungen setzen und dann die entsprechende Anordnung durchführen. "

    Wir hoffen das wir auf Unterstützer im Gemeinderat hoffen können und... unaprijediti

  • Vielen Dank für die Unterstützung die Petition wird morgen beim Rathaus eingereicht.

    Wir halten Euch auf dem Laufenden.

Die Stadt Ditzingen hat im Lärmaktionsplan 2013 die Umsetzung dieser Maßnahme, zusammen mit Flüsteralphalt für die nächsten 5 Jahren geplant (Abschn. 3.2). Eine Umsetzung ist trotz dieser Planung indes nicht absehbar. https://www.ditzingen.de/fileadmin/Dateien/Dateien/Laermaktionsplan/Entwurf_Laermaktionsplan_vom_8_3_2013.pdf

Die Anordnung von Tempo 30-Zonen ist gemäß § 45 Absatz 1c StVO nur auf Straßen zulässig, die keine Bundes-, Landes-, Kreis- oder andere Hauptverkehrsstraßen (Zeichen 306 StVO) sind. Die Höfinger Straße in Ditzingen ist eine Kreisstraße. Die Anordnung einer Tempo-30-Zone ist deshalb unzulässig. Die Anordnung streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, vgl. § 45 Absatz 9 StVO. Reine Verbesserungsargumente zählen nicht, sonst könnte man überall ein vollständiges Verkehrsverbot begründen. Eine besondere Gefahrenlage ist erforderlich.

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