Region: Ditzingen

Tempo 30 in der Höfinger Str.

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Oberbürgermeister Michael Makurath

118 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

118 Unterschriften

Der Petition wurde teilweise entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Teilerfolg

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

Neues Pro Argument

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Reines Verbesserungsargument zählt nicht.

Die Anordnung von Tempo 30-Zonen ist gemäß § 45 Absatz 1c StVO nur auf Straßen zulässig, die keine Bundes-, Landes-, Kreis- oder andere Hauptverkehrsstraßen (Zeichen 306 StVO) sind. Die Höfinger Straße in Ditzingen ist eine Kreisstraße. Die Anordnung einer Tempo-30-Zone ist deshalb unzulässig. Die Anordnung streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, vgl. § 45 Absatz 9 StVO. Reine Verbesserungsargumente zählen nicht, sonst könnte man überall ein vollständiges Verkehrsverbot begründen. Eine besondere Gefahrenlage ist erforderlich.

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3 Antworten

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