Dialog
 

Terrorismusbekämpfung - Besserer Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Terror

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

31 Unterschriften

Sammlung beendet

31 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, unsere Kinder und Jugendliche besser vor Terror zu schützen.

Begründung

Die terroristischen Angriffe in 2016 und zuletzt der am 19.12.2016 in Berlin zeigen an, dass es dringenden Handlungsbedarf gibt, die Kindergärten, Schulen und die Universitäten auf die Gefahr eines Terrorangriffs besser vorzubereiten. Darum ist es notwendig, dass1. Die Gebäude besser geschützt werden,2. die Lehrer konkreter geschult werden,3. die Kinder auf die konkreten Situationen vorbereitet werden.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 19.12.2016
Sammlung endet: 31.01.2017
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 1-18-06-21901-038411 Terrorismusbekämpfung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.11.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition den Landesvolksvertretungen zuzuleiten.

    Begründung

    Mit der Petition wird im Rahmen der allgemeinen Terrorismusbekämpfung ein besserer
    Schutz von Kindern und Jugendlichen gefordert.

    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die
    terroristischen Angriffe im Jahr 2016, u. a. auf dem Weihnachtsmarkt in Berlin, gezeigt
    hätten, dass es dringenden Handlungsbedarf gebe, die Kindergärten, Schulen und
    Universitäten auf die Gefahr eines Terrorangriffs besser vorzubereiten. Daher sei es
    notwendig, sowohl den Gebäudeschutz von Kindergärten, Schulen und Universitäten
    zu verbessern als auch Lehrer konkreter im Umgang mit Gefahrensituationen zu
    schulen und Kinder auf diese besser vorzubereiten.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
    Unterlagen verwiesen.

    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen 31 Mitzeichnungen und 26 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
    gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
    werden kann.

    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
    zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:

    Der Petitionsausschuss begrüßt zunächst das mit der Petition zum Ausdruck
    gebrachte Engagement im Kampf gegen den internationalen Terrorismus, der für ihn
    ebenfalls ein sehr wichtiges Anliegen darstellt.
    Der Ausschuss stellt fest, dass die Bundesregierung im Kampf gegen den Terrorismus
    bereits viele Anstrengungen unternimmt.

    In diesem Zusammenhang hebt der Ausschuss jedoch hervor, dass sich die Petition
    auf Maßnahmen bezieht, die außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Bundes
    liegen.

    Der Bereich der Bildungsinfrastruktur, die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer und
    der Unterrichtsinhalt fallen in die Zuständigkeit der Länder.

    Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition den
    Landesvolksvertretungen zuzuleiten, weil deren Zuständigkeit betroffen ist.

    Begründung (PDF)

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