Region: Thüringen

Thüringer Wälder schützen - Windenergieanlagen im Wald verbieten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
304 Unterstützende 304 in Thüringen

Die Petition wurde von der Plattform entfernt

304 Unterstützende 304 in Thüringen

Die Petition wurde von der Plattform entfernt

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Thüringer Landtages.

Weiterleitung

Welches Ziel hat die Petition? Ziel der Petition ist die Änderung des Thüringer Waldgesetzes (ThürWaldG). Insbesondere soll zum Schutz und zum Erhalt des Waldes der §10 ThürWaldG, Änderung der Nutzungsart, so ergänzt werden, dass die Änderung der Nutzungsart zum Zwecke der Errichtung von Windenergieanlagen generell unzulässig ist und somit Windenergieanlagen im Wald verboten werden.

Welche Entscheidung wird beanstandet? Ja. Mit dem Windenergieerlass vom 21. Juni 2016 wurden die Voraussetzungen für den Bau von Windenergieanlagen in Thüringer Wäldern geschaffen. Dieser Erlass steht im Widerspruch zum im §1 ThürWaldG definierten Zweck des Thüringer Waldgesetzes.

Welche Behörde hat diese Entscheidung getroffen? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Wie wird die Petition begründet? Der Wald hat viele wichtige Funktionen. Unter anderen dient er der Reinigung der Luft, dem Bodenschutz, dem Hochwasserschutz, dem Lärmschutz, dem Wasserhaushalt und der Wasserspeicherung zur Trinkwasserversorgung, der Regulierung des Klimas und bietet der heimischen Tier- und Pflanzenwelt einen Lebensraum. Darüber hinaus ist er ein wesentlicher CO2 Speicher. Er ist ein Ort der Erholung und damit ein wichtiger Eckpfeiler der Lebensqualität unserer Bürgerinnen und Bürger. Der Wald ist in Thüringen als wertvolles Gut insbesondere durch das Thüringer Waldgesetz (ThürWaldG) geschützt.

Windenergieanlagen und Maßnahmen zu deren Errichtung, führen nicht nur direkt wegen der Rodung für die erforderlichen großen Freiflächen zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Waldes, sondern auch indirekt in der Umgebung zu großen Schäden. Beispielsweise steigt die Wahrscheinlichkeit von Sturmschäden massiv durch die Schneisen für die Zugangswege. Nur eine geschlossene Baumfläche kann sich gegen schwere Stürme schützen. Zudem fördert die Zerstückelung von Waldflächen die Austrocknung des gesamten Waldes. Auch die riesigen Betonfundamente stören den Wasserhaushalt massiv. Die Robustheit und Leistungsfähigkeit sowie die Eignung des Waldes für die naturbezogene Erholung werden herabgesetzt.

Richtet sich die Petition auf die änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden? Ja. §10 ThürWaldG , Änderung der Nutzungsart ,soll wie folgt ergänzt werden: "Eine Umwandlung zur Errichtung von Windenergieanlagen ist nicht zulässig"

Deutschlandweit belegen Natur- und Tierschutzverbände, wie beispielsweise der NABU Brandenburg, die Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen oder die deutsche Wildtierstiftung, um nur einige zu nennen, die Schädlichkeit und Unangemessenheit von Windenergieanlagen im Wald. Nicht zuletzt belegt eine aktuelle Studie der ETH Zürich, dass gerade beständiger Wald die effektivste Maßnahme gegen den Klimawandel ist. Die mit dem Windenergierlass angestrebte Umweltfreundlichkeit der Energieversorgung ist also durch die Errichtung von Windenergieanlagen im Wald und der damit einhergehenden Rodungen und weiterführenden Schädigungen nicht gegeben. Im Gegenteil, Windenergieanlagen im Wald schaden deutlich mehr, als sie nutzen.

Nicht zuletzt wegen des durch Trockenheit, Sturmschäden und Borkenkäferbefall bereits ohnehin stark geschädigten Waldes ist das Hauptanliegen des Thüringer Waldgesetzes, den Erhalt und den Schutz des Waldes an oberste Stelle zu setzen. Das sollte folgerichtig eine Schädigung des Waldes durch Windenergieanlagen ausschließen.

In sieben Bundesländern (darunter Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern) ist der Wald durch die Landesraumordnung als Ausschlussgebiet gekennzeichnet und die Errichtung von Windenergieanlagen dort bereits verboten. Dies war auch bis 2014 in Thüringen der Fall.

Im Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt - LWaldG wurde beispielsweise §8, Umwandlung des Waldes, um folgenden Satz ergänzt: "Eine Umwandlung zur Errichtung von Windenergieanlagen ist nicht zulässig".

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht? keine

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