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Tierhaltung - Artgerechte Tierhaltung von Kaninchen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

152 Unterschriften

Sammlung beendet

152 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Tierschutz derart zu verbessern, dass Tiere unter keinen Umstaenden leiden muessen und in winzigen Kaefigen mit Gitterstaeben gehalten werden, sondern nur noch in ausreichend grossen Gehegen mit genuegend Moeglichkeit zur freien Bewegung!

Begründung

Tiere duerfen nicht leiden, sie verdienen Respekt und artgerechte Haltung. Menschen muessen sich daran halten, Kontrollen muessen entsprechend durchgefueht werden, und wenn jemand gegen die Vorlagen verstoesst, sollten ihm gerichtliche Konsequenzen drohen.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 09.04.2017
Sammlung endet: 05.04.2018
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 3-18-10-7872-042129 Tierhaltung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.05.2019 abschließend beraten
    und beschlossen:

    1. Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung und
    Landwirtschaft – zu überweisen, soweit es um eine Weiterentwicklung der
    nationalen Nutztierstrategie geht,
    2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

    Begründung

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass Kaninchen ohne Schmerzen und sonstige
    Beeinträchtigungen gehalten werden.

    Es wird ausgeführt, dass die Tiere Respekt und artgerechte Haltung verdienen
    würden. Eine Haltung in zu kleinen Käfigen mit Gitterstäben sei nicht akzeptabel. Bei
    Verstößen gegen angemessene Haltungsbedingungen seinen zudem gerichtliche
    Konsequenzen erforderlich.

    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen
    Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 152 Mitzeichnende haben das
    Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat weitere Petitionen mit einem
    vergleichbaren Anliegen erhalten, die wegen des Sachzusammenhanges mit der
    vorliegenden Petition gemeinsam behandelt werden. Im Rahmen seiner
    parlamentarischen Prüfung hat der Petitionsausschuss die Bundesregierung gebeten,
    eine Stellungnahme zu dem Anliegen abzugeben. Die Prüfung des
    Petitionsausschusses hatte das im Folgenden dargestellte Ergebnis:

    Gesetzliche Anforderungen für die Haltung von Tieren gemäß §§ 1 und 2 des
    Tierschutzgesetzes sind, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund
    Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Wer ein Tier hält, betreut oder zu
    betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend
    angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Er darf die
    Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass dem
    Tier Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.
    Diese Anforderungen wurden für den Bereich der erwerbsmäßigen Kaninchenhaltung
    weiter konkretisiert. Mit der fünften Verordnung zur Änderung der
    Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vom 5. Februar 2014 wurden umfangreiche
    Mindestanforderungen an die erwerbsmäßige Zucht- und Mastkaninchenhaltung
    festgelegt. Diese Mindestanforderungen betreffen u.a. die Mindestgröße, die
    Bodenhaltung oder die Strukturierung von Haltungseinrichtungen, weiterhin auch
    Nachweise für die Sachkunde von Kaninchenhaltern. Die Vorgaben der Verordnung
    orientieren sich nach den Ausführungen der Bundesregierung eng an den
    Bedürfnissen der Tiere. Sie berücksichtigen insbesondere das typische
    Bewegungsmuster, das ausgeprägte Sozialverhalten und auch das Bedürfnis der
    Tiere zu nagen und zu scharren. Haltungseinrichtungen, wie der in der Petition
    genannte „Käfig“, dürften mit Geltung der Regelungen der
    Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung nach Ablauf der Übergangsfristen nicht mehr
    den Anforderungen entsprechen.

    Für die Überwachung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen sind die Behörden der
    Bundesländer zuständig. Diese können bei Feststellung tierschutzwidriger Zustände
    entsprechende Maßnahmen einleiten.

    Der Petitionsausschuss empfiehlt jedoch, die Petition dem Bundesministerium für
    Ernährung und Landwirtschaft zu überweisen, soweit es um eine Weiterentwicklung
    der nationalen Nutztierstrategie geht, und das Petitionsverfahren im Übrigen
    abzuschließen.

    Der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition dem
    Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft als Material zu überweisen und
    den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, wurde
    mehrheitlich abgelehnt.

    Begründung (PDF)

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49 %
243 Unterschriften
124 Tage verbleibend

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