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Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.
Η αναφορά απευθύνεται σε: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass tierschutzwiedriges Zubehör im Nagerbereich verboten wird. Dazu gehören Kleintierkäfige, die kleiner als 100x50x50 cm sind, da diese für jedes Nagetier viel zu klein sind. Außerdem gehören dazu Laufräder unter 20 cm Durchmesser, Gitterlaufräder, Laufbälle, Hamsterwatte, Gitteretagen, parfümierte Einstreu und Grasnester mit Drahtgeflecht.
Αιτιολόγηση
Kleintiere werden oft als unwichtig abgestempelt. Das sind sie allerdings ganz und gar nicht. Wir haben die Tiere aus der Natur geholt, um sie bei uns zu halten. Damit haben wir eine gewisse Verantwortung gegenüber den Tieren. Das hier aufgeführte Zubehör ist für Nager schädlich und kann sie schwer verletzen. Laufräder unter 20 cm Durchmesser verursachen bei allen Nagern schwere Rückenprobleme, in Gitterlaufrädern und -etagen können sich die Nager ihre Pfoten einklemmen und brechen. In Laufbälle werden sie eingesperrt und erleiden schreckliche Angst, weil sie nicht wissen ob sie wieder raus kommen. Außerdem haben diese Bälle meistens einen viel zu kleinen Durchmesser. Mit Hamsterwatte können die kleinen Tiere sich Gliedmaßen abschnüren und sogar abtrennen. Parfümierte Einstreu reizt die Atemwege der Tiere und führt zu großem Stress, da der Eigengeruch überdeckt wird, an dem sie sich orientieren. Das Drahtgeflecht in Grasnestern kann die Mäuse schwer verletzen. Kleintierkäfige gibt es oft nur in viel zu kleinen Maßen, dabei sind auch sehr kleine Nager sehr bewegungsfreudig und es ist Tierquälerei, die Tiere in einen so kleinen Käfig zu stecken. Die Tiere leben schließlich ihr ganzes Leben dort und brauchen Platz, um sich auszutoben und etwas Abwechslung zu haben. Auch Nager können sich langweilen und Schmerzen empfinden, deshalb ist es wichtig, dass wir auf sie Rücksicht nehmen.
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Η αναφορά ξεκίνησε:
11/01/2014
Η αναφορά τελειώνει:
22/02/2014
Περιοχή:
Γερμανία
Κατηγορία:
Νέα
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
στον/-ην/-ο 18.11.2015Pet 3-18-10-7872-008163
Tierhaltung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.05.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Die Petentin möchte erreichen, dass tierschutzwidriges Zubehör für Nagetiere
verboten wird.
Sie führt aus, dass hierzu bestimmte Kleintierkäfige gehörten, die kleiner als
100 x 50 x 50 cm sind, Laufräder mit einem Durchmesser von weniger als 20 cm,
Gitterlaufräder, Laufbälle, Hamsterwatte usw. Dieses Zubehör sei für die Nagetiere
schädlich und könne sie schwer verletzen.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten... παρακάτω
Συζήτηση
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