Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass tierschutzwiedriges Zubehör im Nagerbereich verboten wird. Dazu gehören Kleintierkäfige, die kleiner als 100x50x50 cm sind, da diese für jedes Nagetier viel zu klein sind. Außerdem gehören dazu Laufräder unter 20 cm Durchmesser, Gitterlaufräder, Laufbälle, Hamsterwatte, Gitteretagen, parfümierte Einstreu und Grasnester mit Drahtgeflecht.
Begründung
Kleintiere werden oft als unwichtig abgestempelt. Das sind sie allerdings ganz und gar nicht. Wir haben die Tiere aus der Natur geholt, um sie bei uns zu halten. Damit haben wir eine gewisse Verantwortung gegenüber den Tieren. Das hier aufgeführte Zubehör ist für Nager schädlich und kann sie schwer verletzen. Laufräder unter 20 cm Durchmesser verursachen bei allen Nagern schwere Rückenprobleme, in Gitterlaufrädern und -etagen können sich die Nager ihre Pfoten einklemmen und brechen. In Laufbälle werden sie eingesperrt und erleiden schreckliche Angst, weil sie nicht wissen ob sie wieder raus kommen. Außerdem haben diese Bälle meistens einen viel zu kleinen Durchmesser. Mit Hamsterwatte können die kleinen Tiere sich Gliedmaßen abschnüren und sogar abtrennen. Parfümierte Einstreu reizt die Atemwege der Tiere und führt zu großem Stress, da der Eigengeruch überdeckt wird, an dem sie sich orientieren. Das Drahtgeflecht in Grasnestern kann die Mäuse schwer verletzen. Kleintierkäfige gibt es oft nur in viel zu kleinen Maßen, dabei sind auch sehr kleine Nager sehr bewegungsfreudig und es ist Tierquälerei, die Tiere in einen so kleinen Käfig zu stecken. Die Tiere leben schließlich ihr ganzes Leben dort und brauchen Platz, um sich auszutoben und etwas Abwechslung zu haben. Auch Nager können sich langweilen und Schmerzen empfinden, deshalb ist es wichtig, dass wir auf sie Rücksicht nehmen.
Tierhaltung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.05.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Die Petentin möchte erreichen, dass tierschutzwidriges Zubehör für Nagetiere
verboten wird.
Sie führt aus, dass hierzu bestimmte Kleintierkäfige gehörten, die kleiner als
100 x 50 x 50 cm sind, Laufräder mit einem Durchmesser von weniger als 20 cm,
Gitterlaufräder, Laufbälle, Hamsterwatte usw. Dieses Zubehör sei für die Nagetiere
schädlich und könne sie schwer verletzen.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages eingestellt und diskutiert wurde. 1.079 Mitzeichnende haben
das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Auffassung zu der Eingabe mitzuteilen. Die Prüfung des Petitionsausschusses hat
das im Folgenden dargestellte Ergebnis:
Die Bundesregierung hat dargelegt, dass es zutreffend sei, dass das aufgeführte
Zubehör die Gesundheit von Nagetieren gefährden und deren Wohlbefinden
beeinträchtigen könne. Sowohl der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V.
(ZZF) als auch die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. halten kleine
Nagetierkäfige, offene und zu kleine Laufräder und Hamsterbälle sowie
Hamsterwatte aus unverdaulichen Kunststofffasern für gefährliches bzw.
tierschutzwidriges Zubehör für Nagetiere. Die Mitgliedsbetriebe des ZZF haben sich
verpflichtet, solches Zubehör nicht zum Verkauf anzubieten.
Nach § 2 des Tierschutzgesetzes muss derjenige, der ein Tier hält oder betreut, das
Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren,
pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Außerdem muss der Verantwortliche
über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte
Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Dies
bedeutet, dass auch Kenntnisse über die wesentlichen Gesundheitsgefahren für die
jeweilige Tierart vorhanden sein müssen. Derjenige, der ein Tier hält oder betreut,
muss sich daher darüber informieren, dass Hamsterwatte aus Kunstfaser, aber auch
aus anderen ungeeigneten faserigen Materialien zum Abschnüren von Gliedmaßen
bei Nagetieren führen kann. Zudem besteht ab dem 1. August 2014 für den
gewerblichen Handel mit Heimtieren die Verpflichtung, dem Käufer schriftlich
Informationen über die wesentlichen Bedürfnisse der jeweiligen Tiere zu übergeben.
Diese Unterlagen müssen auch Informationen über die für eine tierschutzgerechte
Haltung notwendige Größe des Käfigs umfassen. Auch mögliche
Gesundheitsgefahren, wie z.B. durch Hamsterwatte aus Kunstfaser, sollten Teil
dieser Informationen sein.
Die Bundesregierung hat darauf hingewiesen, dass die Aufnahme eines expliziten
Verbotes für die in der Petition aufgeführten Produkte nur dann sinnvoll wäre, wenn
gleichzeitig jegliches andere, tierschutzwidrige Heimtierzubehör, wie beispielsweise
Spiegel für Vögel und Stachelhalsbänder für Hunde, ebenfalls aufgenommen und
verboten werden würde. Eine derartige Verbotsliste befürwortet sie jedoch aus
fachlichen und rechtssystematischen Gründen nicht.
Der Petitionsausschuss hält die Darlegung der Bundesregierung, dass die
Regelungen des § 2 des Tierschutzgesetzes in Verbindung mit der Verpflichtung für
den gewerblichen Handel, dem Käufer ausreichende Informationen zur Verfügung zu
stellen, ausreichend sind, für sachgerecht. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.
Der von der Fraktion DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte
Antrag, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung
und Landwirtschaft – zur Erwägung zu überweisen und den Fraktionen des
Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, wurde mehrheitlich abgelehnt.Begründung (pdf)