Bölge : Almanya
Diyalog

Tierschutz - Änderung von § 3 TierSchG (Verbot von Hilfsmitteln bei Ausbildung und Erziehung von Heimtieren)

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

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Dilekçe şu adrese gönderiliyor: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Verbot von Stachelhalsband & Co.Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass in § 3 TierSchG hinter Ziffer 13 folgender Passus eingefügt wird:(Es ist verboten,) "14. ein Hilfsmittel bei der Ausbildung und Erziehung von Heimtieren zu verwenden, das auch ohne aktive Handlungen eines Menschen, d. h. auch bedingt durch Verhalten und Aktivität des Tieres, bei diesem nicht nur unerhebliche Schmerzen oder Leiden hervorrufen kann.

Gerekçe

Mit dieser Petition des „Verbandes professioneller Hundetrainerinnen und Hundetrainer e. V.“ soll erreicht werden, dass die Unsicherheit bei dem Einsatz von Hilfsmittel, wie zum Beispiel „Stachelhalsband“, „unsichtbare Zäune“, "Anti-Bell-Halsband“ usw., die bei Heimtieren nicht nur unerhebliche Schmerzen oder Leiden bereiten können, generell nicht mehr genutzt werden dürfen. Unabhängig davon, ob eine Handlung durch eine Person erfolgt oder der Hund dieses allein durch sein Verhalten oder Aktivität verursacht. Damit wäre für den Vollzug, das Problem der Beweisbarkeit der aktiven Nutzung des Hilfsmittels, die für eine straf- oder ordnungsrechtlichen Verfolgung nach den §§ 17, 18 TierSchG zwingend erforderlich ist, beseitigt.Außerdem müsste es nicht bereits zu einem Schaden gekommen sein, sondern allein der Gebrauch würde die Verfolgbarkeit ermöglichen.Es würden aber auch die technischen Weiterentwicklungen berücksichtigt, die auch andere Hilfsmittel mit umfassen.

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Dilekçe detayları

Dilekçe başlatıldı: 02.04.2018
Dilekçe biter: 28.05.2018
Bölge : Almanya
Konu:

Haberler

  • Petitionsausschuss

    Pet 3-19-10-787-005351
    21644 Sauensiek
    Tierschutz

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.10.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    1. Die Petition den Landesvolksvertretungen zuzuleiten, soweit die Forderung nach einer
    Überwachung der tierschutzrechtlichen Vorgaben betroffen ist,
    2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

    Begründung

    Mit der Petition soll eine Änderung des Tierschutzgesetzes erreicht werden.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass bestimmte Hilfsmittel bei der
    Ausbildung und Erziehung von Heimtieren auch ohne aktive Handlungen eines
    Menschen dem Tier erhebliche Schmerzen und Leiden zufügen würden. Er nennt
    Stachelhalsbänder und so genannte unsichtbare „Zäune“ als Beispiel.... daha ileri

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