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Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…die Aussetzung von Tieren im Sinne des § 3 Satz 1 Tierschutzgesetz aus dem Kanon der Ordnungswidrigkeiten des § 18 Tierschutzgesetz herauszunehmen und als eigenen Tatbestand in einem neu zu schaffenden § 17 Nr. 3 Tierschutzgesetz als Straftat zu klassifizieren.
Gerekçe
Dier Schweizerische Eidgenossenschaft und die Republik Österreich haben die Aussetzung von Tieren dem Strafrecht zugewiesen, da dieser Tatbestand eine Tierquälerei eigener Art ist. Durch eine Bestimmung im Nebenstrafrecht werden die Möglichkeiten der verfolgenden Behörden erweitert und zudem ein höherer Abschreckungseffekt erzielt.
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