Tierschutz - Aussetzung von Tieren als Straftatbestand

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

274 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

274 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…die Aussetzung von Tieren im Sinne des § 3 Satz 1 Tierschutzgesetz aus dem Kanon der Ordnungswidrigkeiten des § 18 Tierschutzgesetz herauszunehmen und als eigenen Tatbestand in einem neu zu schaffenden § 17 Nr. 3 Tierschutzgesetz als Straftat zu klassifizieren.

Begründung

Dier Schweizerische Eidgenossenschaft und die Republik Österreich haben die Aussetzung von Tieren dem Strafrecht zugewiesen, da dieser Tatbestand eine Tierquälerei eigener Art ist. Durch eine Bestimmung im Nebenstrafrecht werden die Möglichkeiten der verfolgenden Behörden erweitert und zudem ein höherer Abschreckungseffekt erzielt.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 02.08.2019
Petition endet: 08.10.2019
Region: Deutschland
Kategorie:

Neuigkeiten

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