Región: Alemania

Tilgungsfristen bei Verkehrszuwiderhandlungen

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

17 Firmas

El proceso de petición ha terminado.

17 Firmas

El proceso de petición ha terminado.

  1. Iniciado 2020
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

La petición está dirigida a: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, dass sich bei Verkehrsverstößen die Speicherung der Fristen beim Kraftfahrt-Bundesamt künftig auf den Tattag und nicht auf das Eintragungsdatum beziehen soll. Die jetzige Praxis (Orientierung am Eintragungsdatum) ist ungerecht, da das Einlegen von Rechtsmitteln zur Benachteiligung führt.

Razones.

Bei der Speicherung im „Fahreignungsregister “ werden die Prinzipien „Tatzeitpunkt“ und „Tilgungs-Beginn bei Rechtskraft“ vermischt.Dies erfolgt durch das Institut der sogenannten „Überliegefrist“ – sie gilt faktisch ab dem Tattag als Beginn der Zählung (Maßnahme) – die Tilgung des Punktes/der Punkte im Fahreignungsregister beginnt aber erst mit dem Zeitpunkt der Eintragung beim KBA.Folge: Wer Rechtsmittel eingelegt und vor Gericht geht – dessen Verstoß braucht vom Tattag bis zur Tilgung (mindestens) 6 Monate + 2,5 Jahre Speicherdauer + 1 Jahr Überliegefrist.Wenn kein Einspruch eingelegt wird – erfolgt die Eintragung nach ca. 2 – 2,5 Monaten nach dem Tattag + 2,5 Jahre Speicherdauer + 1 Jahr Überliegefrist.Fazit: Wer Einspruch einlegt – hat eine mindestens 4 Monate späteres Tilgungsdatum – und somit eine 4 Monate längere Speicherdauer.Das ist in einem Rechtsstaat unwürdig, weil ungleich.Es erfolgt eine Bestrafung in Form von 4 Monaten (und mehr bis zu 12 Monate) längeren Speicherung.DENN: MIT DER EINTRAGUNG IM FAHRZEIGNUNGSREGISTER WIRD RÜCKWIRKEND BIS ZUM TATTAG GEPRÜFT WIE VIEL PUNKTE EINGETRAGEN WAREN BZW. SIND.Meines Erachtens ist nicht nur eine Überprüfung wert – sondern es bedarf der Abhilfe.Gerecht - wäre immer das Löschdatum bezogen auf den Tattag – dann würde das Einlegen von Rechtsmitteln nicht zu einer Benachteiligung führen.Es wäre nett, wenn Sie sich der Sache annehmen könnten.

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Detalles de la petición

Petición iniciada: 31/07/2020
La petición termina: 14/08/2020
Región: Alemania
Categoría, Tema:

Noticias

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