A petíció lezárult.
Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.
Mit der Petition wird gefordert, dass sich bei Verkehrsverstößen die Speicherung der Fristen beim Kraftfahrt-Bundesamt künftig auf den Tattag und nicht auf das Eintragungsdatum beziehen soll. Die jetzige Praxis (Orientierung am Eintragungsdatum) ist ungerecht, da das Einlegen von Rechtsmitteln zur Benachteiligung führt.
Indoklás:
Bei der Speicherung im „Fahreignungsregister “ werden die Prinzipien „Tatzeitpunkt“ und „Tilgungs-Beginn bei Rechtskraft“ vermischt.Dies erfolgt durch das Institut der sogenannten „Überliegefrist“ – sie gilt faktisch ab dem Tattag als Beginn der Zählung (Maßnahme) – die Tilgung des Punktes/der Punkte im Fahreignungsregister beginnt aber erst mit dem Zeitpunkt der Eintragung beim KBA.Folge: Wer Rechtsmittel eingelegt und vor Gericht geht – dessen Verstoß braucht vom Tattag bis zur Tilgung (mindestens) 6 Monate + 2,5 Jahre Speicherdauer + 1 Jahr Überliegefrist.Wenn kein Einspruch eingelegt wird – erfolgt die Eintragung nach ca. 2 – 2,5 Monaten nach dem Tattag + 2,5 Jahre Speicherdauer + 1 Jahr Überliegefrist.Fazit: Wer Einspruch einlegt – hat eine mindestens 4 Monate späteres Tilgungsdatum – und somit eine 4 Monate längere Speicherdauer.Das ist in einem Rechtsstaat unwürdig, weil ungleich.Es erfolgt eine Bestrafung in Form von 4 Monaten (und mehr bis zu 12 Monate) längeren Speicherung.DENN: MIT DER EINTRAGUNG IM FAHRZEIGNUNGSREGISTER WIRD RÜCKWIRKEND BIS ZUM TATTAG GEPRÜFT WIE VIEL PUNKTE EINGETRAGEN WAREN BZW. SIND.Meines Erachtens ist nicht nur eine Überprüfung wert – sondern es bedarf der Abhilfe.Gerecht - wäre immer das Löschdatum bezogen auf den Tattag – dann würde das Einlegen von Rechtsmitteln nicht zu einer Benachteiligung führen.Es wäre nett, wenn Sie sich der Sache annehmen könnten.
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
2021. 06. 29. -on,-en,-ön,-án,-én
Vita
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