Tilgungsfristen bei Verkehrszuwiderhandlungen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
17 Unterstützende 17 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

17 Unterstützende 17 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass sich bei Verkehrsverstößen die Speicherung der Fristen beim Kraftfahrt-Bundesamt künftig auf den Tattag und nicht auf das Eintragungsdatum beziehen soll. Die jetzige Praxis (Orientierung am Eintragungsdatum) ist ungerecht, da das Einlegen von Rechtsmitteln zur Benachteiligung führt.

Begründung

Bei der Speicherung im „Fahreignungsregister “ werden die Prinzipien „Tatzeitpunkt“ und „Tilgungs-Beginn bei Rechtskraft“ vermischt.Dies erfolgt durch das Institut der sogenannten „Überliegefrist“ – sie gilt faktisch ab dem Tattag als Beginn der Zählung (Maßnahme) – die Tilgung des Punktes/der Punkte im Fahreignungsregister beginnt aber erst mit dem Zeitpunkt der Eintragung beim KBA.Folge: Wer Rechtsmittel eingelegt und vor Gericht geht – dessen Verstoß braucht vom Tattag bis zur Tilgung (mindestens) 6 Monate + 2,5 Jahre Speicherdauer + 1 Jahr Überliegefrist.Wenn kein Einspruch eingelegt wird – erfolgt die Eintragung nach ca. 2 – 2,5 Monaten nach dem Tattag + 2,5 Jahre Speicherdauer + 1 Jahr Überliegefrist.Fazit: Wer Einspruch einlegt – hat eine mindestens 4 Monate späteres Tilgungsdatum – und somit eine 4 Monate längere Speicherdauer.Das ist in einem Rechtsstaat unwürdig, weil ungleich.Es erfolgt eine Bestrafung in Form von 4 Monaten (und mehr bis zu 12 Monate) längeren Speicherung.DENN: MIT DER EINTRAGUNG IM FAHRZEIGNUNGSREGISTER WIRD RÜCKWIRKEND BIS ZUM TATTAG GEPRÜFT WIE VIEL PUNKTE EINGETRAGEN WAREN BZW. SIND.Meines Erachtens ist nicht nur eine Überprüfung wert – sondern es bedarf der Abhilfe.Gerecht - wäre immer das Löschdatum bezogen auf den Tattag – dann würde das Einlegen von Rechtsmitteln nicht zu einer Benachteiligung führen.Es wäre nett, wenn Sie sich der Sache annehmen könnten.

Link zur Petition

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