Familie

Trennungskinder: weniger als 30% Umgang soll als "Kindesmisshandlung" gelten.

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Petitionsauschuß des Landtags
19 Ondersteunend 18 in Duitsland

De petitie is ingetrokken door de indiener

19 Ondersteunend 18 in Duitsland

De petitie is ingetrokken door de indiener

  1. Begonnen 2016
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Mislukt

Wenn Trennungskinder mit jedem ihrer beiden Eltern nicht mindestens 30% des Jahres Umgang haben, so muss dies als Kindesmisshandlung gelten. Entsprechend muß das Jugendamt handeln oder auch eine Strafanzeige verfolgt werden.

Auch sollte §1684 BGB beginnen mit: "Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil von mindesten 30 von 100 Zeitanteilen eines jeden Jahres"

Reden

Ein Residenzmodell mit weniger als 30% Zeitanteil ist Kindesmisshandlung, denn: "Unter Kindesmisshandlung wird heute allgemein die psychische und physische Schädigung von Kindern oder Jugendlichen durch Eltern, Erziehungsberechtigte und andere nahe stehende Personen wie Nachbarn oder Verwandte verstanden" Und da, in der Forschung nachgewiesen, Zeitanteile mit jedem der beiden Eltern erst ab etwa 30% zu einer normalen/guten kindlichen Entwicklung führen, ähnlich dem 50:50-Wechselmodell, so ist die Entwicklung im Residenzmodell, mit seinen zumeist unter 30% Zeitanteil, schädigend und damit Kindesmisshandlung.

Kinder werden unter 30% Umgang in ihrer Entwicklung behindert, können sich nicht voll entfalten. 30% Zeitanteil sind auch im Residenzmodell mit einer Teilung der Ferien gut zu erreichen.

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Sich Scheiden zu lassen ist Kindesmißhandlung. Ausnahme: Es wird geschlagen oder Mißbrauch getrieben

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