Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Ich fordere die Überarbeitung des Unterhaltsvorschussgesetz für verheiratetet Paare.
Das Gesetz für den Unterhaltsvorschuss trat am 1. Januar 1980 in Kraft und wurde in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 1446), zuletzt geändert. Für viele allein Erziehende ist dieser Unterhaltsvorschuss bis zur Vollendung des 18.Geburtstages des unterhaltspflichtigen Kind eine Erleichterung. In diesem Gesetz ist auch geregelt, daß bei neu bzw. verheirateten Paaren dieser Vorschuss entfällt. Mit der Begründung der steuerrechtlichen Erleichterung. Wenn beide Ehepartner in der Steuerklasse 4 sind gibt es kaum bis gar keine Vorteile zur Steuerklasse 1, zumindest was den Mindestlohn beider Partner betrifft. Nun zu meinem eigentlichen Anliegen. Dieses Gesetz ist auch ein Verstoß gegen das Grundgesetz in dem es heißt: " Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."
Wieso werden in diesem Unterhaltsvorschussgesetz verheirate Paare nicht gleich gestellt wie Paare, welche in einer Lebensgemeinschaft bzw. Eheähnlicher Beziehung leben? Hier gehört es nach zu bessern-
Begründung
Gegen das Unrecht beim Unterhaltsvorschuss.
Mit meiner Meinung steh ich nicht allein