Kansalaisoikeudet

Übernachtungen auf dem Dauerplatz muss wieder möglich sein

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Ministerpräsident Winfried Kretschmann
2 750 Tukeva 2 206 sisään Baden-Württemberg

Vetoomus on hylätty.

2 750 Tukeva 2 206 sisään Baden-Württemberg

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  1. Aloitti 2021
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Während man in der eigenen Zweitwohnung oder im Schrebergarten uneingeschränkt übernachten kann, ist dies aktuell in den meisten Bundesländern auf der auf Dauer angemieteten Campingparzelle verboten.

Dass aktuell von touristischen Reisen abgesehen werden muss, ist absolut nachvollziehbar. Allerdings ist Dauercamping keine touristische Übernachtungsform. Auch sind Campingplätze für Dauercamping keine Beherbergungsbetriebe.

Perustelut

Sucht man nach der Definition von Beherbergung, stößt man überall auf „das kurzfristige Überlassen einer Unterkunft“. Man kann nun diskutieren, ob unsere Pachtverträge, in denen wir ein Geländegrundstück vermieten, bereits das Überlassen einer Unterkunft darstellt. Aber kurzfristig sind Dauercampingverträge definitiv nicht. Sie sind immer für mindestens ein Jahr abgeschlossen und verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr. Zum Teil haben wir hier Leute, die seit Jahrzehnten ihre Campingparzelle haben. Die Kurzfristigkeit ist auch nicht gegeben aufgrund der Tatsache, dass der Gesetzgeber vorsieht, dass alle Pachtverträge, die länger als 6 Monate andauern, mehrwertsteuerfrei sind, weil eben die Kurzfristigkeit nicht mehr gegeben ist, und damit auch keine Vorsteuer zu ziehen ist.

Auch werden Campingplätze weder von der DeHoGa noch vom DTV als Beherbergungskategorien geführt, dort findet man jedoch z.B. Kurkliniken in der Liste.

Vielleicht findet da doch noch einer eine Erklärung, warum Dauercamping plötzlich doch Beherbergung ist, obwohl wir die Übernachtungen der Dauercamper nicht ans statistische Landesamt melden müssen/dürfen. Obwohl die Dehoga und der DTV nicht einmal Campingplätze bei der Auflistung ihrer Beherberungskategorien erwähnen, Kurkliniken jedoch schon.

Selbstverständlich unter Einhaltung aller Kontaktbeschränkungen und Hygienemaßnahmen.

Auf Campingplätzen kann man wunderbar Abstand halten. Die Parzellen sind meist größer als eine Wohnung. Die Wohnwägen befinden sich im Eigentum der Camper. Viele haben Jahre dafür gespart, um sich gerade in schweren Zeiten auf ihren Platz zurückziehen zu können. Diese Nutzungsuntersagung ist ebenfalls nicht gerechtfertigt. Weder für Camper aus Regionen mit niedrigen Inzidenzen als für Plätze in Nicht-Riksikogebieten.

Über Schrankenanlagen wird der Zutritt geregelt und es ist daher immer nachvollziehbar, wer wann auf dem Platz war. Die Kontaktnachverfolgung ist absolut gegeben. Hygienekonzeöze haben sich bei der Öffnung im Mai 2020 bewährt.

Es kann nicht sein, dass man demnächst zu 10 Party feiern darf, beieinander übernachten, aber nicht sich in den eigenen Wohnwagen zurückziehen darf.

Daher fordern wir die Öffnung der Campingplätze für Dauercamping.

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Uutiset

  • Hallo zusammen,

    einfach der Vollständigkeit halber hier die Entscheidung des Landtags vom 07.10.21. Die Begründungen lassen einen etwas staunen, aber gut...

    Glücklicherweise ist die Bundesnotbremse schon lange abgeschafft und aktuell sieht es ja so aus als ob uns das Problem nicht mehr betreffen wird.

    Herzlichen Dank an alle für die Unterstützung der Petition! Wir hoffen, Ihr hattet einen schönen Campingsommer und genießt noch einen goldenen Oktober.

    Liebe Grüße

    Isabel Kummer

  • Hallo liebe Unterstützer,

    unsere Petition ist mittlerweile beim Petitionsausschuss des Landtags Baden-Württemberg eingegangen.
    Alle Informationen hierzu entnehmen Sie beigefügtem Anhang.

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Nun drücken wir uns weiterhin gemeinsam die Daumen. Durch die Petition haben wir auf alle Fälle Sichtbarkeit erzeugt. Sie wurde in mehreren Tageszeitungen erwähnt, im Radio aufgegriffen und nächste Woche Mittwoch kommt uns die Landesschau besuchen. Vielleicht können wir dadurch etwas bewegen. Parallel läuft eine Klage beim Verwaltungsgericht.

    Und wer weiß, was uns die neue Corona-Verordnung ab Montag, den 19.04. präsentiert.

    Mit freundlichen Grüßen

    Isabel Kummer

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