Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Es muss eine grundlegende Überprüfung des Selbstbehalts für Unterhaltszahler stattfinden und damit eine Anpassung der Unterhaltssätze. Die im Selbstbehalt als Grundlage angenommenen Sätze wie z.B. u.a. die Miete, die Pauschale für Werbungskosten, etc. sind auf dem Stand der 90er Jahre. Das muss dringend auf den jetzigen Stand angepasst werden. Auch für Unterhaltszahler muss es sich lohnen, arbeiten zu gehen. Den modernen Zeiten entsprechend könnte man das Einkommen der Mütter prozentual an der Betreuungsaufwendigkeit des Kindes mit anrechnen.
Begründung
Der notwendige Eigenbedarf ist nach den Unterhaltsleitlinien des OLG Düsseldorf auf minderjährige und privilegiert volljährige Kinder anzuwenden. Sofern der Unterhaltspflichtige erwerbstätig ist, beträgt dieser 1.160 Euro, bei nicht Erwerbstätigen 960 Euro. Von diesen 1160 Euro muss der Unterhaltspflichtige sein Leben Miete, Nebenkosten, Versicherungen etc. bezahlen. Da braucht man kein Spezialist und Mathegenie sein, um zu erkennen, dass das nur unter ernomem Rückzug aus dem gesellschaftlichen Leben möglich ist, da für Freizeitaktivitäten nichts mehr übrig bleibt. Rücklagen zu bilden, für nötige Neuanschaffungen, ist so ebenfalls nicht möglich.