Reģions: Vācija
Petīcijas attēls Umkehrbeweislast

Umkehrbeweislast

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Petīcija ir adresēta
Bundestag

313 Paraksti

Petīcijas iesniedzējs atsauca petīciju

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Petīcijas iesniedzējs atsauca petīciju

  1. Sākās 2011
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

Lūgums ir adresēts: Bundestag

Entschädigungen für den sexuellen Missbrauch und die Misshandlungen in den Schulen und Heimen staatlicher/kirchlicher Träger dürfen nicht auf Einzelfallentscheidungen beruhen, die dem Opfer alleine die Beweislast auferlegen. Viele aussagekräftige Akten sind für die Opfer unerreichbar und da hier keine andere Möglichkeit mehr besteht, die begangenen Straftaten nachzuweisen muss hier eine entsprechende Umkehrbeweislast gelten. Andere Entscheidungen bedeuten eine unbillige Härte für diese Menschen.

Dieser Petition ging bereits eine Petition voraus, in der gefordert wurde, dass Heimakten und die dazugehörige Nebenakten kostenlos für ehemalige Heimkinder zugänglich sein müssen. Dabei wurden sowohl die kommunalen, als auch die kirchlichen Träger mit einbezogen. Schon vor einem Jahr wurde auf die Eilbedürftigkeit dieser Petition hingewiesen, da sehr viele Akten mittlerweile im großen Stil vernichtet wurden, obwohl die entsprechenden Personen eindeutig Einsicht begehren/begehrt hatten.

Selbst bei noch existierenden Unterlagen wird die Einsicht nach wie vor nicht gewährt, obwohl im Grunde kaum noch juristische Möglichkeiten vorhanden sind und daher die wissenschaftliche Aufarbeitung im Vordergrund steht. Begründet wird die Verweigerung der Einsichtnahme entweder mit dem Datenschutz, dem Schutz Dritter oder dem Kirchenrecht. Weiter wurden teilweise extrem hohen Gebühren thematisiert, die nach wie vor für die Einsichtnahme oder Nachforschungen erhoben werden. Viele ehemalige Heimkinder und Opfer erhalten Lohnersatzleistungen, was das Aufbringen dieser Gebühren für sie unmöglich macht.

Ein weiterer, unbedingt zu beachtender Punkt ist, mit der Vernichtung der Akten wird nicht nur ein Teil des Erlebten vernichtet. Die heute noch z. T. sehr stark traumatisierten Opfer erhalten keine Möglichkeit mehr, das damalig Erlebte aufzuarbeiten.

Die jüngsten Medienberichte belegen nun sehr eindrucksvoll, dass sich die Situation für ehemalige Heimkinder oder Opfer nicht geändert hat. Daher wird hier noch einmal dringend auf die Eilbedürftigkeit der damaligen und dieser Petition hingewiesen. Es kann nicht statthaft sein, dass ehemalige Heimkinder oder Opfer eine Kompensation des erlittenen Unrechtes / stattgefundenen Missbrauchs per Einzelfallentscheidung zu bestreiten haben, während ihre Beweise mit der Vernichtung ihrer Akten für sie unerreichbar sind. Insbesondere muss eine Beweislastumkehr derart gestaltet sein, dass hierbei möglicherweise zurückgehaltene Akten nicht mehr zur Entlastung der Täterseite verwendet werden dürfen. Das würde rechtstaatlichen Grundsätzen massiv entgegenstehen.

Das diesen Menschen zugefügte Leid sollte endlich anerkannt werden, denn die hier immer noch herrschenden Vorurteile passen längst nicht mehr in das 21. Jahrhundert.

Pamatojums

Auch diese Petition wurde - obwohl online eingereicht - lediglich als Einzelpetition zugelassen. Da ich unter diesen Umständen kaum Mitzeichner finden kann, möchte ich es auf diesem Weg versuchen.

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Informācija par petīciju

Petīcija uzsākta: 26.01.2011
Kolekcija beidzas: 25.04.2011
Reģions: Vācija
Kategorija: Labklājība

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