Regione: Germania

Umsatzsteuer - Besteuerung von Milchersatzprodukten mit ermäßigtem Steuersatz von 7 %

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

107 Firme

La petizione è stata respinta

107 Firme

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2018
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

La petizione è indirizzata a: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Milchersatzprodukte - genauso wie Milch - mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % besteuert werden. Aktuell werden Milchersatzprodukte mit dem vollen Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19 % besteuert.

Motivazioni:

Obwohl sie nachweislich nicht weniger gesund sind als Milch-/Saftmischgetränke und i. d. Vielzahl ein Gemisch aus reinem Wasser herstellen, werden Milchersatzprodukte durch einen erhöhten Steuersatz "benachteiligt". Damit werden in der Folge auch Menschen, die sich vegan ernähren, benachteiligt.Die Ungleichbehandlung von Milch- und Milchersatzprodukten ist damit auch eine Ungleichbehandlung von Menschen, die sich nicht mit Milch ernähren wollen.Milch hat darüber hinaus seinen Status als "gesund" bereits in zahlreichen Studien aberkannt bekommen.Eine Förderung ist damit bereits aus vernünftigen Gründen nicht nachvollziehbar.Eine Bestrafung einer nachweislich nicht ungesunden Alternative ist noch weniger nachvollziehbar.Es wird daher beantragt, der Bundestag möge beschließen, die Nachteile von Milchersatzprodukten aufzuheben.

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Dati della petizione

Avviata la petizione: 24/04/2018
La petizione termina: 03/07/2018
Regione: Germania
Categorie:

Novità

  • Petitionsausschuss

    Pet 2-19-08-6120-005221
    45145 Essen
    Umsatzsteuer

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.10.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent möchte, dass Milchersatzprodukte – genauso wie Milch – mit dem ermäßigten
    Steuersatz von 7 Prozent besteuert werden.
    Zur Begründung wird ausgeführt, aktuell würden Milchersatzprodukte mit dem vollen
    Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19 % besteuert. Diese Produkte seien oftmals genauso
    gesund wie Milchprodukte selbst. Durch den höheren Steuersatz würden diese aber
    "benachteiligt". Dies betreffe Menschen, die sich nicht mit Milch ernähren wollten.
    Auf den weiteren Inhalt der... avanti

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