Umsatzsteuer - Erhöhung der Freigrenze für Kleinunternehmer von 17.500 EUR auf 30.000 EUR (§ 19 Abs. 1 UstG)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
212 Unterstützende 212 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge eine Erhöhung der Freigrenze für Kleinunternehmer von 17.500 EUR auf 30.000 EUR im Hinblick auf § 19 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UstG) beschließen.

Begründung

Eine Anpassung des entsprechenden Betrages für 2017 war bereits 2016 Im Rahmen des zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes angedacht. Jedoch wurde der im ursprünglichen Entwurf vom 30.06.2016 noch enthaltene Vorschlag, die Umsatzsteuergrenze für Kleinunternehmer von 17.500 EUR auf 20.000 EUR anzuheben, im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung ersatzlos gestrichen.In Österreich etwa liegt die entsprechende Freigrenze bei 30.000 EUR.Der Freibetrag aus § 19 Abs. 1 UstG für die sogenannte Kleinunternehmerregelung wurde zuletzt geändert am 01.01.2003 durch das Gesetz vom 31. Juli 2003 (BGBl. I S. 1550).Eine Anpassung des Betrages ist seit dem nicht mehr erfolgt. Das Internet eröffnet zudem vielen Unternehmen, wie auch Kleinunternehmen, interessante Absatzmöglichkeiten. Durch die Ungleichheiten bei der Umsatzbesteuerung kommt es daher zu einer unfairen Wettbewerbssituation im internationalen Vergleich. So würde z. B. ein österreichischer Kleinunternehmer im Vergleich mit einem deutschen Kleinunternehmer (beim selben Einkaufs- und Verkaufspreis), der einen Umsatz über 17.500 EUR, aber unter 30.000 EUR im Vorjahr erzielte, einen höheren Gewinn an diesem Produkt/dieser Dienstleistung erwirtschaften als der deutsche Kleinunternehmer.Es besteht daher weiterhin Handlungsbedarf, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Kleinunternehmen im Binnenmarkt der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu sichern. Ein weiteres Argument, dass für eine Anpassung spricht, sind die stetig steigenden Lebenshaltungskosten und die Konkurrenzsituation mit großen internationalen Konzernen. Mit einer Erhöhung des Freibetrages könnten Kleinunternehmer, wie bereits dargestellt, im beschränkten Rahmen höhere Gewinne erzielen und so ihr Einkommen aufbessern und des Weiteren von der organisatorischen Entlastung, durch den Wegfall der Umsatzsteuervoranmeldungen profitieren. Dies führt gleichzeitig auch wieder zu einer erhöhten Wettbewerbsfähigkeit mit internationalen Konzernen und könnte so auch die Insolvenz und/oder Geschäftsaufgabe von bestehenden kleinen Einzelhändlern in der Zukunft verhindern oder sogar Anlass für entsprechende Neugründungen sein.Der Deutsche Bundestag möge daher eine Erhöhung der Freigrenze für Kleinunternehmer von 17.500 EUR auf 30.000 EUR im Hinblick auf § 19 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UstG) beschließen, die sich z. B. in dieser Form gestalten könnte:(1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 30 000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

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