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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Verkauf von Mineralwasser ab sofort dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% unterliegt und nicht wie bisher dem vollen Umsatzsteuersatz von 19%.
Perustelut
Mineralwasser ist ein Grundnahrungsmittel und daher wie jedes andere Lebensmittel zu besteuern. Die gegenwärtige gesetzliche Regelung ist unsystematisch. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Leitungswasser auch nur dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt. Mineralwasser kann nicht wie andere Getränke als Luxusgegenstand eingestuft werden, der eine höhere Umsatzsteuer rechtfertigen würde. Ebenso ist es nicht nachvollziehbar, dass Mineralwasser höher besteuert wird als Hundefutter. Aus dem Blickwinkel von Eltern, die Mineralwasser für die Bereitung von Säuglingsnahrung verwenden, kann eine Schlechterstellung gegenüber Tierhaltern nicht verständlich sein. Wird von der Politik vollmundig die Erhöhung der Kinderfreibeträge angekündigt, sollte eine Feinkorrektur im Bereich der Umsatzsteuer alles andere als selbstverständlich sein.
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Beendet: Der Petition wurde nicht entsprochen
ajankohtana 8.6.2017Andreas Bunge
Umsatzsteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.11.2010 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass für den Verkauf von Mineralwasser ab sofort der
ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % erhoben wird.
Zur Begründung wird angeführt, Mineralwasser stelle ein Grundnahrungsmittel dar
und sei daher wie jedes andere Lebensmittel zu besteuern. Die gegenwärtige ge-
setzliche Regelung sei unsystematisch, insbesondere vor dem Hintergrund der Tat-
sache, dass Leistungswasser ebenfalls nur dem ermäßigten Umsatzsteuersatz un-
terliege. Mineralwasser sei auch kein Luxusgegenstand, der eine höhere Umsatz-
steuer... enemmän
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