Region: Germany
 

Umsatzsteuer - Ermäßigter Steuersatz für Mineralwasser

Petitioner not public
Petition is addressed to
Deutschen Bundestag

671 Signatures

The petition is denied.

671 Signatures

The petition is denied.

  1. Launched 2009
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition is addressed to: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Verkauf von Mineralwasser ab sofort dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% unterliegt und nicht wie bisher dem vollen Umsatzsteuersatz von 19%.

Reason

Mineralwasser ist ein Grundnahrungsmittel und daher wie jedes andere Lebensmittel zu besteuern. Die gegenwärtige gesetzliche Regelung ist unsystematisch. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Leitungswasser auch nur dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt. Mineralwasser kann nicht wie andere Getränke als Luxusgegenstand eingestuft werden, der eine höhere Umsatzsteuer rechtfertigen würde. Ebenso ist es nicht nachvollziehbar, dass Mineralwasser höher besteuert wird als Hundefutter. Aus dem Blickwinkel von Eltern, die Mineralwasser für die Bereitung von Säuglingsnahrung verwenden, kann eine Schlechterstellung gegenüber Tierhaltern nicht verständlich sein. Wird von der Politik vollmundig die Erhöhung der Kinderfreibeträge angekündigt, sollte eine Feinkorrektur im Bereich der Umsatzsteuer alles andere als selbstverständlich sein.

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Petition details

Petition started: 10/28/2009
Collection ends: 12/28/2009
Region: Germany
Topic:  

News

  • Andreas Bunge

    Umsatzsteuer

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.11.2010 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent möchte erreichen, dass für den Verkauf von Mineralwasser ab sofort der
    ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % erhoben wird.

    Zur Begründung wird angeführt, Mineralwasser stelle ein Grundnahrungsmittel dar
    und sei daher wie jedes andere Lebensmittel zu besteuern. Die gegenwärtige ge-
    setzliche Regelung sei unsystematisch, insbesondere vor dem Hintergrund der Tat-
    sache, dass Leistungswasser ebenfalls nur dem ermäßigten Umsatzsteuersatz un-
    terliege. Mineralwasser sei auch kein Luxusgegenstand, der eine höhere Umsatz-
    steuer rechtfertige. In diesem Zusammenhang sei es auch nicht nachvollziehbar, das
    Mineralwasser höher besteuert werde als etwa Hundefutter.

    Zu den Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
    Unterlagen verwiesen.

    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen Bun-
    destages veröffentlicht. Es gingen 671 Mitzeichnungen sowie 22 Diskussionsbeiträge
    ein.

    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
    Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) wie folgt dar:

    Der Petitionsausschuss ruft in Erinnerung, dass der Gesetzgeber bei der Einführung
    der Umsatzsteuer nach dem Mehrwertsteuersystem zum 1. Januar 1968 in einge-
    henden Beratungen eine Gesamtkonzeption für die Besteuerung der Umsätze im
    Nahrungsmittelbereich entwickelt hat. Danach werden Lebensmittel allgemein er-
    mäßigt besteuert. Die Entscheidung, Getränke bis auf wenige Ausnahmen mit dem
    vollen Steuersatz zu belegen, wurde bewusst getroffen, da der Grundbedarf an Ge-
    tränken mit ermäßigt besteuertem Leistungswasser, Milch und bestimmten Milch-
    mischgetränken gedeckt werden kann.

    Mit Blick auf die ermäßigten Umsatzsteuersätze wird überwiegend nicht die Auffas-
    sung vertreten, dass diese Sätze Subventionscharakter haben und aus diesem
    Grund eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs der ermäßigten Umsatzsteuer-
    sätze dem nationalen Ziel eines Subventionsabbaus widerspräche. Weiterhin ist der
    ermäßigte Umsatzsteuersatz als politisches Steuerungselement wenig geeignet, da
    insbesondere die Weitergabe der Steuerermäßigung über entsprechende Preissen-
    kungen an den Verbraucher nicht sichergestellt werden kann.

    Vor dem Hintergrund des geäußerten Anliegens verweist der Petitionsausschuss
    darauf, dass die Koalitionsfraktionen im Koalitionsvertrag vom 26. Oktober 2009
    Handlungsbedarf bei den ermäßigten Umsatzsatzsteuersätzen festgestellt haben. Es
    ist beabsichtigt, eine Kommission einzusetzen, die sich mit dem Katalog der er-
    mäßigten Mehrwertsteuersätze befassen soll. In diesem Zusammenhang werden
    auch die vom Petenten angesprochenen Fragen zu prüfen sein.

    Nach dem Dargelegten kann der Petitionsausschuss nicht in Aussicht stellen, wei-
    tergehend im Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er empfiehlt da-
    her, das Petitionsverfahren abzuschließen.

    Der Abweichende Antrag der Fraktionen der SPD,
    DIE LINKE.
    und von
    Bundesregierung dem
    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
    die Petition der
    Bundesministerium der Finanzen als Material
    zu überweisen und sie den
    Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, soweit auf die
    Notwendigkeit einer schnellen und gerechten Mehrwertsteuerreform verwiesen wird,
    und das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen, wurde mehrheitlich abgelehnt.

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