Umsatzsteuer - Ermäßigter Steuersatz für Mineralwasser

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
671 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

671 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2009
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

08.06.2017, 13:01

Andreas Bunge

Umsatzsteuer

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.11.2010 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent möchte erreichen, dass für den Verkauf von Mineralwasser ab sofort der
ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % erhoben wird.

Zur Begründung wird angeführt, Mineralwasser stelle ein Grundnahrungsmittel dar
und sei daher wie jedes andere Lebensmittel zu besteuern. Die gegenwärtige ge-
setzliche Regelung sei unsystematisch, insbesondere vor dem Hintergrund der Tat-
sache, dass Leistungswasser ebenfalls nur dem ermäßigten Umsatzsteuersatz un-
terliege. Mineralwasser sei auch kein Luxusgegenstand, der eine höhere Umsatz-
steuer rechtfertige. In diesem Zusammenhang sei es auch nicht nachvollziehbar, das
Mineralwasser höher besteuert werde als etwa Hundefutter.

Zu den Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen Bun-
destages veröffentlicht. Es gingen 671 Mitzeichnungen sowie 22 Diskussionsbeiträge
ein.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) wie folgt dar:

Der Petitionsausschuss ruft in Erinnerung, dass der Gesetzgeber bei der Einführung
der Umsatzsteuer nach dem Mehrwertsteuersystem zum 1. Januar 1968 in einge-
henden Beratungen eine Gesamtkonzeption für die Besteuerung der Umsätze im
Nahrungsmittelbereich entwickelt hat. Danach werden Lebensmittel allgemein er-
mäßigt besteuert. Die Entscheidung, Getränke bis auf wenige Ausnahmen mit dem
vollen Steuersatz zu belegen, wurde bewusst getroffen, da der Grundbedarf an Ge-
tränken mit ermäßigt besteuertem Leistungswasser, Milch und bestimmten Milch-
mischgetränken gedeckt werden kann.

Mit Blick auf die ermäßigten Umsatzsteuersätze wird überwiegend nicht die Auffas-
sung vertreten, dass diese Sätze Subventionscharakter haben und aus diesem
Grund eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs der ermäßigten Umsatzsteuer-
sätze dem nationalen Ziel eines Subventionsabbaus widerspräche. Weiterhin ist der
ermäßigte Umsatzsteuersatz als politisches Steuerungselement wenig geeignet, da
insbesondere die Weitergabe der Steuerermäßigung über entsprechende Preissen-
kungen an den Verbraucher nicht sichergestellt werden kann.

Vor dem Hintergrund des geäußerten Anliegens verweist der Petitionsausschuss
darauf, dass die Koalitionsfraktionen im Koalitionsvertrag vom 26. Oktober 2009
Handlungsbedarf bei den ermäßigten Umsatzsatzsteuersätzen festgestellt haben. Es
ist beabsichtigt, eine Kommission einzusetzen, die sich mit dem Katalog der er-
mäßigten Mehrwertsteuersätze befassen soll. In diesem Zusammenhang werden
auch die vom Petenten angesprochenen Fragen zu prüfen sein.

Nach dem Dargelegten kann der Petitionsausschuss nicht in Aussicht stellen, wei-
tergehend im Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er empfiehlt da-
her, das Petitionsverfahren abzuschließen.

Der Abweichende Antrag der Fraktionen der SPD,
DIE LINKE.
und von
Bundesregierung dem
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
die Petition der
Bundesministerium der Finanzen als Material
zu überweisen und sie den
Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, soweit auf die
Notwendigkeit einer schnellen und gerechten Mehrwertsteuerreform verwiesen wird,
und das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen, wurde mehrheitlich abgelehnt.


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