Petition richtet sich an:
Petitionsausschuß des Deutschen Bundestagess
Wenn bei einer Scheidung ( in den meisten Fällen ) der Ehemann bei der Durchführung des Versorgungsausgleiches einen Teil seiner Rente der geschiedenen oder Ex-Ehefrau opfern muss, diese aber wieder heiratet und dadurch eine erneute Versorgung ( durch den neuen Ehemann )erhält, stellt das nach meiner Meinung eine Doppelversorgung und Ungleichbehandlung dar. Einer Witwe wird die Witwenrente bei Wiederverheiratung sofort und ersatzlos gestrichen. Ich fordere, dass bei Wiederverheiratung der / die Begünstigte durch den Versorgungsausgleich , wie bei der Witwenrente, der Anteil des Ausgleichzahlers gestrichen wird und dem Zahler wieder gutgeschrieben wird.
Begründung
Ich behaupte dass diese Rentenregelung, bzw. der Versorgungsausgleich ein Verstoß gegen die Gleichbehadlung vor dem Gesetz darstellt. Diese Regelung unterstützt einerseits eine "Überversorgung" der begünstigten Seite, während die zum Ausgleich / Zahlung herangezogene Seite beim Renteneintritt nicht selten in den finanziellen Ruin abgleitet und im Gegensatz zur begünstigten Seite nicht mehr in der Lage ist, eine neue Familie zu Gründen.