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Petīcija nav rezultatīva
Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,
Lūgumraksts adresēts: Deutschen Bundestag
Der Petent fordert, es soll generell verboten werden, Kunden an der Haustür anzuwerben, sofern nicht der Kunde dies vorher ausdrücklich gestattet.
Pamatojums
Die grundsätzliche Form eines Haustürgeschäftes nach § 312 BGB soll erhalten bleiben.Es klingelt. An der Tür steht ein Unternehmensvertreter, der einen Katalog hinterlässt und nach der Telefonnummer fragt. Vermutlich ist die Mehrheit der Bevölkerung dieser Geschäftspraxis stark negativ gesinnt. Ich möchte mit dieser Petition erreichen, dass Unternehmen neue Kunden nicht mehr an der Haustür anwerben dürfen. Gerne können Unternehmen, deren Geschäftsmodell auf Lieferungen nach Hause ausgerichtet ist, beispielsweise in der Öffentlichkeit Informationsstände aufbauen, um Kunden zu gewinnen. Aber das ungefragte, in den meisten Fällen unerwünschte Klingeln an der Haustür ist eine Zumutung für die Bürgerinnen und Bürger. Gar nicht auszudenken, wie oft es am Tag klingeln würde, wenn noch weitere Unternehmen auf diese Art zu neuer Kundschaft gelangen wollten!
Saite uz petīciju
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lejupielādēt (PDF)Informācija par petīciju
Sākās petīcija:
04.04.2013
Petīcija beidzas:
16.05.2013
Reģions:
Vācija
Kategorija:
Jaunumi
-
Pet 4-17-07-43-049098
Unlauterer Wettbewerb
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.11.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Der Petent fordert, es soll generell verboten werden, Kunden an der Haustür
anzuwerben, sofern nicht der Kunde dies vorher ausdrücklich gestattet.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass diese Art von
Kundenwerbung vermutlich von der Mehrheit der Bevölkerung als unerwünscht
betrachtet werde und das ungefragte Klingeln an der Haustür eine Zumutung für die
Bürgerinnen und Bürger sei.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition... vairāk
Debates
Pagaidām nav PRET argumentu.