Región: Alemania

Unterhaltsrecht - Anhebung des Mindestselbstbehalts der Unterhaltspflichtigen bei Anhebung des Mindestunterhaltssatzes aufgrund steigender Lebenshaltungskosten

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
71 Apoyo 71 En. Alemania

No se aceptó la petición.

71 Apoyo 71 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2017
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, bei Anhebung des Mindestunterhaltssatzes aufgrund steigender Lebenshaltungskosten, den Mindestselbstbehalt der Unterhaltsverpflichteten aus denselben Erwägungen ebenfalls anzuheben.

Razones.

Binnen kürzester Zeit wird die Düsseldorfer Tabelle in Deutschland angepasst, sodass die Unterhaltspflichtigen gegenüber den Empfängern stets mehr und mehr an Unterhalt zu leisten haben. Ab 01.01.2017 erfolgt eine weitere Anpassung auch aufgrund der steigenden Lebensmittelpreise und auch der Inflation. Das Oberlandesgericht Düsseldorf beschloss, das die Unterhaltssätze steigen werden. Der zurzeit gültige Selbsterhalt in Höhe von 880 € bei Arbeitslosigkeit und 1080 € bei Erwerbsfähigkeit bleibt unberührt und verbleibt bei dieser Summe.Das Oberlandesgericht Düsseldorf begründet die Nichtanhebung damit, dass der Selbsterhalt zum 01.01.2015 angehoben wurde.Kurios: Zum 01.08.15, zum 01.01.16 und zum 01.08.16 wurden die Regelsätze des Mindestunterhalts stets angepasst ohne allgemein an der Summe des Selbsterhalts zu drehen. Jede Inflation, jede Erhöhung der Mietkosten und der Lebensmittelpreise wurde stets zum Wohle des Kindes ausgelegt.Vergessen wird, dass auch die Lebenshaltungskosten des Unterhaltspflichtigen ebenfalls gestiegen sind (Lebensmittel, Versicherungen, Strom, Miete etc.). Aus diesem Grund reiche ich allgemein eine Klage auf einstweiligen Rechtsschutz ein, damit eine generelle Anpassung des Selbsterhalts vorgenommen wird. Die Nichtanhebung des Selbsterhalts ist in meinen Augen diskriminierend und stets zum Nachteil ausgelegt.

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Noticias

  • Pet 4-18-07-40324-040134 Unterhaltsrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.06.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, bei Anhebung des Mindestunterhaltssatzes aufgrund
    steigender Lebenshaltungskosten den Selbstbehalt der Unterhaltsverpflichteten
    ebenfalls anzuheben.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass sich der in der Düsseldorfer
    Tabelle festgelegte Kindesunterhalt mehrfach erhöht habe, während die darin ausge-
    wiesenen Selbstbehaltsätze unverändert geblieben seien. Dies sei als Diskriminierung
    anzusehen. Denn die Begründung für die Erhöhung des Kindesunterhalts, nämlich ge-
    stiegene... Más.

Kein normales Leben möglich mit dem Mindestselbstbehalt

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