Regione: Germania

Unterhaltsrecht - Erweiterung des § 1361 Bürgerliches Gesetzbuch (Unterhalt bei Getrenntlebenden)

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
35 Supporto 35 in Germania

La petizione è stata respinta

35 Supporto 35 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2017
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass § 1361 BGB dahingehend erweitert wird, dass die Vorschriften des § 1578b BGB ebenfalls zur Anwendung kommen können. Damit wäre die Möglichkeit gegeben, Trennungsunterhalt wegen Unbilligkeit herabzusetzen bzw. zeitlich zu begrenzen.

Motivazioni:

Scheidungsverfahren ziehen sich immer wieder unnötig in die Länge und beschäftigen die Gerichte über Gebühr, weil der unterhaltsberechtigte getrennt lebende Ehegatte versucht, durch Verzögerung des Verfahrens länger in den Genuss des Trennungsunterhalts zu kommen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Anspruchsvoraussetzungen auf nachehelichen Unterhalt nicht oder mit geringer Wahrscheinlichkeit gegeben sind. Durch die Notwendigkeit Scheidungs- und Folgesachen zusammen zu verhandeln und zu entscheiden (§137 FamFG), bieten sich vielfältige Möglichkeiten einen entsprechenden Verzug zu verursachen. Sei es, indem Folgesachen spät in das Verfahren eingebracht werden oder durch aufwändige und langwierige Beweisanträge die Vefahrensdauer erhöht wird. Dass dies gängige Praxis ist, zeigen die Suchtreffer bei einer Internetrecherche nach den Stichworten "scheidung verzögern".Der Unterhalt schuldende Ehegatte kann dagegen praktisch keine Einwendungen machen, obwohl den Unterhaltsberechtigten nach Ablauf des Trennungsjahres eine erhöhte Erwerbsobliegenheit trifft. Daher sollte es möglich sein, den Trennungsunterhalt nach Ablauf des Trennungsjahres zu befristen oder zu beschränken um den Unterhaltsberechtigten auf seine Eigenverantwortung zu verweisen, statt die eheliche Solidarität weiter in Anspruch zu nehmen obwohl die Ehe zerrüttet ist.Hierbei sind, wie im §1578b ausgeführt die Belange gemeinsamer Kinder in besonderer Weise zu berücksichtigen.

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Novità

  • Pet 4-19-07-40324-000036 Unterhaltsrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die Möglichkeit zu schaffen, den Trennungsunterhalt
    wegen Unbilligkeit herabzusetzen bzw. zeitlich zu begrenzen.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass § 1361 des Bürgerlichen
    Gesetzbuches (BGB) dahingehend erweitert werden sollte, dass die Vorschriften des
    § 1578b BGB ebenfalls zur Anwendung kommen können. Dies sei notwendig, da sich
    Scheidungsverfahren immer wieder unnötig in die Länge zögen und die Gerichte über
    Gebühr beschäftigten, weil der unterhaltsberechtigte... avanti

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