Région: Allemagne

Unterhaltsrecht - Teilung der Unterhaltskosten in Fixkosten und variable Kosten

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
78 Soutien 78 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

78 Soutien 78 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2013
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen dass Unterhaltskosten für Kinder aufgesplittet werden auf Fixkosten und variable Kosten.

Raison

Zu den Fixkosten sollen Beträge für Miete, Schule, Kleidung ... gehören. zu den variablen Kosten sollen die Kosten gehören welche nur anfallen wenn dass Kind tatsächlich vor Ort wäre: z. B. Verpflegung.Bis heute werden die Unterhaltskosten als Fixbetrag bezahlt. Wenn jedoch das Kind / die Kinder 2, 3 oder mehr Wochen beim "anderen Elternteil" leben fallen diesem Elternteil zusätzliche Kosten an (Verpflegung) die dem anderen Elternteil erspart bleiben. Somit trägt der andere Elternteil den kompletten Unterhalt und die Verpflegung für 2 oder 3 Wochen (oder mehr) zusätzlich, während der "Haupt-"Elternteil sozusagen einen Bonus bekommt da in diesen Wochen keinerlei Verpflegungskosten anfallen.Mit einem Splitting der Unterhaltskosten in Fixkosten und variable Kosten könnte dem entgegen gewirkt werden. So ist der Fixteil immer zu zahlen. Wenn jedoch das Kind 2 Wochen beim anderen Elternteil verbringt braucht er 1/2 der variablen Kosten nicht bezahlen und führt zu mehr Gerechtigkeit.

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Actualités

  • Pet 4-17-07-40324-049092Unterhaltsrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.07.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, dass Unterhaltskosten für Kinder aufgesplittet werden
    auf Fixkosten und variable Kosten.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass sich für den
    barunterhaltspflichtigen Elternteil eine Doppelbelastung ergebe, wenn sich das Kind
    im Rahmen des Umgangs für längere Zeit in dessen Haushalt aufhält. Dieser müsse
    sowohl den Barunterhalt als auch die Kosten der Verpflegung entrichten, während
    dem betreuenden Elternteil in diesem Zeitraum Aufwendungen erspart blieben. Er
    regt... plus loin

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